Hans Vinsterlin und Michel Springer, beide seßhaft zu Birkach, zu Stuttgart gef., weil M. Springer in der schweren, teuren Zeit seine im Kindbett liegende Frau und seine Kinder hatte Mangel leiden lassen und mit H. Vinsterlin und anderen in Wirtshäusern üppig und über gebotene Zeit gezecht, ferner von Vinsterlin auf Holz und 1 Simri Korn Geld geliehen und im Beisein desselben verspielt hatte, obschon sie beide bei ihren Gläubigern ihre Schulden nicht bezahlt hatten, deshalb auf Klage der Gläubiger besonders harter Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten ihrer Frauen mit der Auflage freigel., ihr Leben lang kein Spiel weder mit Hellern noch Pfennigen zu tun, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zeche mehr zu besuchen, außer wenn sie zum Markt fahren, geloben unter Eid, diese Artikel zu befolgen, und schwören U.
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Hans Vinsterlin und Michel Springer, beide seßhaft zu Birkach, zu Stuttgart gef., weil M. Springer in der schweren, teuren Zeit seine im Kindbett liegende Frau und seine Kinder hatte Mangel leiden lassen und mit H. Vinsterlin und anderen in Wirtshäusern üppig und über gebotene Zeit gezecht, ferner von Vinsterlin auf Holz und 1 Simri Korn Geld geliehen und im Beisein desselben verspielt hatte, obschon sie beide bei ihren Gläubigern ihre Schulden nicht bezahlt hatten, deshalb auf Klage der Gläubiger besonders harter Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten ihrer Frauen mit der Auflage freigel., ihr Leben lang kein Spiel weder mit Hellern noch Pfennigen zu tun, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zeche mehr zu besuchen, außer wenn sie zum Markt fahren, geloben unter Eid, diese Artikel zu befolgen, und schwören U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4528
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 2. Stuttgart, Amt >> 2.1. Amtsorte >> 2.1.3. Birkach
1532 März 19 (Di n. Judica)
Ausf., Perg.; 2 S.: 2 besch.
Urkunden
Schaden: 2 S. besch.
Siegler: 1) Gregor Keller 2) Jerg Rockenbuch, beide Bm. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4529
Siegler: 1) Gregor Keller 2) Jerg Rockenbuch, beide Bm. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
Anmerkungen: Vgl. U 4529
Springer, Michel
Vinsterlin, Hans
Birkach : Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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