Hans Vinsterlin und Michel Springer, beide seßhaft zu Birkach, zu Stuttgart gef., weil M. Springer in der schweren, teuren Zeit seine im Kindbett liegende Frau und seine Kinder hatte Mangel leiden lassen und mit H. Vinsterlin und anderen in Wirtshäusern üppig und über gebotene Zeit gezecht, ferner von Vinsterlin auf Holz und 1 Simri Korn Geld geliehen und im Beisein desselben verspielt hatte, obschon sie beide bei ihren Gläubigern ihre Schulden nicht bezahlt hatten, deshalb auf Klage der Gläubiger besonders harter Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten ihrer Frauen mit der Auflage freigel., ihr Leben lang kein Spiel weder mit Hellern noch Pfennigen zu tun, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Zeche mehr zu besuchen, außer wenn sie zum Markt fahren, geloben unter Eid, diese Artikel zu befolgen, und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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