Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und zwei genannte Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Quirin Martzolff, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Kunigund dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner, für die Kirche bzw. den Heiligenfonds zu Leutesheim 1 Pfund 5 Schillinge jährlichen Zinses von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.