Gysenhen und Kusenclese zu Hochstadt bestätigen, daß Abt Johann Fischbach und der Konvent zu Haina ihnen mit dem nachfolgenden, vom Abt besiegelte...
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Urk. 26, 1349
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1475-1499
1497 März 28
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch. und aufgeklebt, Schrift weitgehend unleserlich. - Anh. (neu befestigt) RundSg. des Pfarrers, 2,3 cm, Schild mit Kelch, U.: s · petri · enmeli · de · / rendil [?].
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1497, die martis 28. mensis marcii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gysenhen und Kusenclese zu Hochstadt bestätigen, daß Abt Johann Fischbach und der Konvent zu Haina ihnen mit dem nachfolgenden, vom Abt besiegelten Brief 5 Hufen Land zu Hochstadt verliehen haben. [Es folgt der vollständige Text des Landsiedelbriefs von 1494 Juli 8, vgl. [Franz] Nr. 1190.] Die beiden Aussteller-Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bedingungen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hentzgast, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gudeclese, Peter Zcinck, Hen Bernsteill und Muesclese, Geschworene zu Hochstadt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Peter von Rendel, Pfarrer zu Hochstadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1208, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gysenhen und Kusenclese zu Hochstadt bestätigen, daß Abt Johann Fischbach und der Konvent zu Haina ihnen mit dem nachfolgenden, vom Abt besiegelten Brief 5 Hufen Land zu Hochstadt verliehen haben. [Es folgt der vollständige Text des Landsiedelbriefs von 1494 Juli 8, vgl. [Franz] Nr. 1190.] Die beiden Aussteller-Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bedingungen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hentzgast, Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gudeclese, Peter Zcinck, Hen Bernsteill und Muesclese, Geschworene zu Hochstadt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Peter von Rendel, Pfarrer zu Hochstadt.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1208, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ