Die Äbtissin Margaretha Utzlinger und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters St. Marienkron in Weidas bei Alzey im Mainzer Bistum übergeben für Gnade und Schirm mit Einwilligung ihres Obersten Johann von Boppard, Abt zu Eberbach, das Dorf Eimsheim (Imßheim) und zugehöriges Gericht mit summarisch aufgelistetem Zugehör zur Hälfte an Kurfürst Philipp von der Pfalz. Die Nonnen behalten sich ihren Hof und bisherige Zinsen, Gülten und Habe vor, was nicht höher beschwert werden darf, als es bislang der Fall war. Hofleute auf Eigengütern des Klosters, die von Aufsatzung, Michaelssteuer, Atzung und anderen Beschwernissen ausgenommen sind, sollen ebenfalls davon befreit sein, wie es die Verschreibung vom 23.8.1485 enthält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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