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Herbold Reinhard von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau
[Anna Margarete von Buchenau] und seine Erben, dass er Matthias Krifft,
Fuldaer Zen...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1681-1690
1683 April 10
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschen Eiterfeldt den 10ten Aprilis eintausend sechßhundert drey undt achtzigk
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herbold Reinhard von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau [Anna Margarete von Buchenau] und seine Erben, dass er Matthias Krifft, Fuldaer Zentgraf in Fürsteneck, dessen Ehefrau Eva Elisabeth und ihren Erben eine Wiese in der Nähe von Reckrod (Reckroth), die zwischen dem Weg von Eiterfeld nach Reckrod und dem Gewässer liegt, genannt die Mühlwiese, mit allen Rechten, eingeschlossen die Wasserrechte aus dem Mühlengraben, dauerhaft verkauft hat. Für die Wasserrechte ist an den Abt von Fulda ein jährlicher Zins (wassergeldt) von 22 Gnacken zu zahlen; auf der Wiese liegen keine weiteren Abgaben und Diensten; die Wiese ist auch nicht verpfändet. Herbold Reinhard von Buchenau behält sich das Lehnrecht an der Wiese vor. Bei jeder neuen Belehnung sind ein Empfang von siebeneinhalb Gulden und ein Lehngeld von 15 Gulden zu zahlen; die beiden Abgaben werden zukünftig nicht erhöht. Jährlich an Michaelis [September 29] ist zudem ein Rekognitionszins von zwei Hähnen zu entrichten. Den Kaufpreis von 300 Gulden in gängiger Landeswährung, jeder Gulden im Wert von 42 Gnacken, hat Herbold Reinhard von Buchenau bar erhalten. Herbold Reinhard von Buchenau sagt Matthias Krifft, dessen Ehefrau und ihre Erben von der Zahlung los, weist sie in den Besitz der Wiese ein und leistet Währschaft. Er verzichtet auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen den Verkauf. Weiterhin willigt er ein, dass der Käufer den Verkauf zusätzlich von der Fuldaer Regierung bestätigen lässt. Siegelankündigung Herbold Reinhards von Buchenau. Wilhelm Adolf (Adolph) von Buchenau, der Bruder des Verkäufers, und Anna Margarete (Annamargretta) von Buchenau, die Ehefrau des Verkäufers, bekunden ihre Zustimmung zu dem Verkauf und unterschreiben und besiegeln die Urkunde. Handlungsort: Eiterfeld. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (kauff undt erbbrieff / uber die wiese zu Reckroth / die Mühl wieß genant / dargegen die wieß zu / Leimbach frey bekommen) [17.? Jahrhundert]; (von Buchenauischer Lehnbrief über / die Reckrother Mühlwieße worauf / 30 knacken wässerungs zinns halten [?]) [18.? Jahrhundert]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Herbold Reinhard / von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Annamargretta von Buchenauw
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Wilhelm Adloff von / Buchennauw manu [propria]
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Anna Catharina / von Buchnau gebohrn / von Ritedeßlin zu Eyßenbach)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Herbold Reinhard von Buchenau], Anna Margarete von Buchenau, Wilhelm Adolf von Buchenau, Anna Katharina von Buchenau, geborene Riedesel von Eisenbach
Gnacken sind geringwertige Groschen.
Unterfertigung und Besiegelung der Anna Katharina von Buchenau, geborene Riedesel von Eisenbach, werden nicht angekündigt.
Im anhängenden Siegel sind die Abdrücke von drei Ringsiegeln.
Im Rückvermerk des 18. [?] Jahrhunderts wird ein jährlicher Zins (wässerungs zinns) von 30 Gnacken genannt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.