Hermann Erzbischof zu Köln, als Vormund des Grafen Johann zu Wied, und Graf Johann zu Sayn vergleichen sich wegen Braunsberg, das Graf Johann von denen zu Wied zu Lehen nehmen soll, wie seine Voreltern; wegen des Hauses Widderstein; wegen des Hofes zu Freirachdorf. Über die Ansprüche beider Parteien an den Hof sollen 4 Schiedsmänner entscheiden: von Wiedischer Seite Dr. Johann Gropper, Scholaster, und Johann Knebel von Katzenelnbogen oder N. Kolmer, beide Amtleute. Von Saynischer Seite: Dr. Johann Enschringer, Trierischer Kanzler, und Johann von Schönenberg, Herr zu Hartelstein, oder Simon Boos von Waldeck. Ferner ist von beiden Parteien eine schriftliche Darlegung ihrer Ansprüche binnen 2 Monaten an Dr. Bernhard Doriinck, Propst und Offizial in Koblenz, einzusenden.
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Hermann Erzbischof zu Köln, als Vormund des Grafen Johann zu Wied, und Graf Johann zu Sayn vergleichen sich wegen Braunsberg, das Graf Johann von denen zu Wied zu Lehen nehmen soll, wie seine Voreltern; wegen des Hauses Widderstein; wegen des Hofes zu Freirachdorf. Über die Ansprüche beider Parteien an den Hof sollen 4 Schiedsmänner entscheiden: von Wiedischer Seite Dr. Johann Gropper, Scholaster, und Johann Knebel von Katzenelnbogen oder N. Kolmer, beide Amtleute. Von Saynischer Seite: Dr. Johann Enschringer, Trierischer Kanzler, und Johann von Schönenberg, Herr zu Hartelstein, oder Simon Boos von Waldeck. Ferner ist von beiden Parteien eine schriftliche Darlegung ihrer Ansprüche binnen 2 Monaten an Dr. Bernhard Doriinck, Propst und Offizial in Koblenz, einzusenden.
340, U 12936 a
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 8 1500 bis 1549 >> 8.4 1531-1540
1538 Dezember 2
Abschrift, 16. Jahrhundert, Papier
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dat. et. ct. Poppelsdorff am andern tag Dez. 1538
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ