Hermann Erzbischof zu Köln, als Vormund des Grafen Johann zu Wied, und Graf Johann zu Sayn vergleichen sich wegen Braunsberg, das Graf Johann von denen zu Wied zu Lehen nehmen soll, wie seine Voreltern; wegen des Hauses Widderstein; wegen des Hofes zu Freirachdorf. Über die Ansprüche beider Parteien an den Hof sollen 4 Schiedsmänner entscheiden: von Wiedischer Seite Dr. Johann Gropper, Scholaster, und Johann Knebel von Katzenelnbogen oder N. Kolmer, beide Amtleute. Von Saynischer Seite: Dr. Johann Enschringer, Trierischer Kanzler, und Johann von Schönenberg, Herr zu Hartelstein, oder Simon Boos von Waldeck. Ferner ist von beiden Parteien eine schriftliche Darlegung ihrer Ansprüche binnen 2 Monaten an Dr. Bernhard Doriinck, Propst und Offizial in Koblenz, einzusenden.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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