Äbtissin Veronica von Reichenstein verzichtet zugunsten ihres Kapitels auf die Rückgabe eines ihr von diesem geschuldeten Kapitals von 100 Goldgulden (à 28 Stüber) unter der Bedingung, dass die Kanoniker und Priester des Stiftes sich verpflichten stets nach der Hochmessen auf dem Jungfernchor die "Commendatien" zu lesen, widrigenfalls das Kapital (wenn also die Kanoniker usw. die weitere Erfüllung ablehen) an die Äbtissin zurückzuerstatten ist. Dazu verpflichten sich die Kanoniker Johann then Putt, Wilhelm Doncker, Jordan von den Maeß, Wilhelm Beier und der Vikar Lutbert von Moerseler ausdrücklich und unter Beisetzung ihrer Unterschriften. Actum up fridach post Petri ad Vincula anno domini etc. XXXIX.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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