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Vertrag zwischen Württemberg und der römischen Kurie über die Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche in Württemberg, 1857.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 100 Neuere Staatsverträge
Neuere Staatsverträge >> 13. Verträge über kirchliche Angelegenheiten
1857
1. Vollmacht für den Kardinal Reisach; ital., Vatikanpalast, 1857 März 10.
2. Unterhändlerurkunde; lat., Rom, 1857 April 8.
3. Begl. deutsche Übersetzung der Unterhändlerurkunde.
4. Erklärung des Kardinals Reisach über die Anerkennung der zwischen der württ. Regierung und dem Bischof von Rottenburg vereinbarten Pfründenausscheidung; ital., Rom, 1857 April 8.
5. Deutsche Übersetzung dieser Erklärung; begl. Abschr.
6. Erklärung des Kardinals Reisach über die von der römischen Kurie bezüglich des Vertrages vom 8. April 1857 an den Bischof von Rottenburg zu erlassende Instruktion, mit 1 Beilage über den Inhalt dieser Instruktion; ital., Rom, 1857 April 8.
7. Begl. deutsche Übersetzungen zu 6.
8. Erklärung des württ. Bevollmächtigten über die Erläuterungen der württ. Regierung zum Vertrag vom 8. April 1857; begl. Abschr., Rom, 1857 April 8.
9. Ratifikation des Papstes Pius IX.; Perg., in rotem Samt gebunden, mit anhängendem Siegel in Metallkapsel und mit goldenen Quasten; lat., Rom, 1857 Mai 1.
10. Ratifikation Württembergs; begl. Abschr., Stuttgart, 1857 Mai 24.
11. Protokoll über die Auswechslung der Ratifikationen; ital. und deutsch, Rom, 1857 Juni 4.
12. Päpstliche Konfirmationsbulle; Perg., geheftet, mit anhängender Bleibulle; lat., Rom, 1857 Juni 22.
13. Notariell begl. Transsumpt dieser Bulle; lat., 1857 Juni 22.
14. Breve des Papstes Pius IX. an den Bischof von Rottenburg; Abschr.; lat.; mit Bleistiftkorrekturen, Bologna, 1857 Juni 22.
15. Schreiben des römischen Staatssekretärs der auswärtigen Angelegenheiten, Kardinals Antonelli; ital., Rom, 1857 Aug. 7.
16. Verordnung des württ. Königs über die Veröffentlichung der Bulle vom 22.Juni 1857, Stuttgart, 1857 Dez. 21.
Archivale
(Dieser Vertrag wurde am 16. März 1861 vom württ. Landtag als verfassungswidrig abgelehnt.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.