Es wird bekundet, dass in den Streitigkeiten zwischen Balthasar [Schuffeler], Johanniterkomtur zu Worms, einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Kirchheim an der Weinstraße (Kirchem under Lyningen) andererseits der Komtur die Bannlegung der armen Leute wegen eines Reiswagens betrieben hat, den die armen Leute aus seinem Hof zum See genommen haben sollen. Der Komtur hat eingewilligt, dieses Betreiben einzustellen und sich gegen die Lösung der Untertanen aus dem Banne nicht zu sperren. Kurfürst Philipp von der Pfalz will die Sache vor seinem Hofgericht rechtfertigen lassen, worin beide Parteien eingewilligt haben, die Kost soll währenddessen stillstehen. Diese Vereinbarung ist in Anwesenheit der pfalzgräflichen Räte Bischof [Johann] von Worms, Graf Bernhard von Eberstein d. J., Jeremias vom Oberstein (Myas vom Steyn), Vogt zu Heidelberg, Doktor Bernhard Fröwis und Meister Hieronymus Flor aufgerichtet worden. Beide Parteien einen gleichlautenden Teil dieser als Chirograph gefertigten Vereinbarung.