Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet die Beilegung des Streites zwischen Matthias Mauchenheimer von Zweibrücken ("Zweynbrucken") und Georg von der Leyen, weswegen sie mehrfach vor seinen Hofrichter gekommen sind. Am Ausstellungstag sind sie sowohl persönlich, als auch durch ihre Anwälte gegeneinander angetreten. Der Rechtsstreit war davor bereits von verschiedenen Schiedsrichtern und Gerichten behandelt worden: Der Abt zu Hornbach und Friedrich Gentersberg hatten vergeblich zu schlichten versucht. Dann hatte Georg von der Leyen den Mathias Mauchenheimer erst beim pfalzgräflichen Amtmann in Kaiserslautern ("Luttern") beklagt und schließlich vor einen ausländischen westfälischen Freigrafenstuhl gezogen. Streitgegenstände waren etliche Mannlehen des 1486 um Ostern verstorbenen Simon Mauchenheimer: Eine Jahresrente von fünf Gulden in Grünstadt ("Grinstadt"), Anteile am Zehnten in Steinwenden ("Steinwinden") und der Zehnt in Morschheim ("Morßheim"). Ferner die Frevel und Bußen in Münchweiler ("Monchwiler"), die Zehnten in Rückweiler ("Ruckwiler"), Asbach ("Aspach") und Heinzenbach ("Heynspach"), ein Anteil am Zehnten in Steinwenden ("Steynwinden") und Mittelbexbach, ein Burgsitz in Zweibrücken ("Zweynbrucken") in der Burg, vier Pfund Geld im Dorf, die Zugleute im Lambsheimer Tal ("Lamßheym"), ein Burglehenshaus mit Grundstücken in Kirkel ("Kirckel"), der Hof und das Baugut in Katzweiler ("Katzwiler"), die Vogtei und die Gerechtigkeit in Kübelberg ("Kobelnberg") sowie 1 000 Gulden aus dem Nachlass des Simon Mauchenheimer. Außerdem ging es um die Folgen eines Vertrags zwischen Mathias, Simon und Heinrich Mauchenheimer, der für jeden der drei die gleiche Mitgift festlegte. Heinrich Mauchenheimer der Alte, der Vater von Mathias und Simon, hatte seinem Sohn Simon zehn Gulden hinterlassen, die auf Graf Emich von Leiningen ("Lyningen") überwiesen waren. Deswegen haben Simon und seine Erben über 30 Jahre hinweg auf dieses Geld verzichten müssen, während Mathias vom Erbe seines Vaters in dieser Zeit seine zehn Gulden empfangen habe. Außerdem habe Heinrich Mauchenheimer der Alte seinem Sohn Simon als Heiratsgut fünf Gulden im Münchweiler Tal ("Monchwiler Tale") überwiesen, die mit 50 Gulden belastet waren, und die Simon mit Mathias Unterstützung hätte lösen sollen. Ferner habe Heinrich Mauchenheimer der Alte 120 Gulden von dem Pfleger der St. Johannskapelle in Otterbach aufgenommen. Für diese Pfandschaft seien jährlich sechs Gulden zu zahlen, ein Drittel davon von Mathias. Mathias Mauchenheimer brachte dagegen vor, dass sein verstorbener Bruder Simon, der in seinem Hause über 30 Jahre hinweg ein- und ausgegangen sei, die zehn Gulden Jahresrente niemals eingefordert habe. Der verstorbene Simon Mauchenheimer war Familienoberhaupt und der Schwiegervater Georgs von der Leyen, in dessen Haus er im Alter lebte. Georg von der Leyen trat für die Rechte seiner Ehefrau Eva Mauchenheimer am väterlichen Erbe ein. Die Räte und Hofrichter gaben beiden Parteien auf, schriftliche Zeugnisse für ihre Auffassungen beizubringen und den einvernehmlich bestimmten Kommissaren, dem Propst von Kaiserslautern und Peter Queich von Alzey ("Altzey"), vorzulegen. Im Zuge der Beweisführung wurden die Urkunden beider Parteien verlesen und erörtert. Im weiteren Verlauf des Verfahrens fordert Georg von der Leyen den Ertrag aus 30 Gulden im Gericht Münchweiler Tal und in Reinheim ("Rinheym"), die Heinrich Mauchenheimer seinerzeit seiner Tochter Gutchin, Schwester des Mathias, angewiesen habe. Außerdem habe ihn Mathias Mauchenheimer gezwungen, auf eigene Kosten auf das leyensche Haus nach Kaiserslautern zu reiten. Georg habe sich dort persönlich für sein Gut bei Gericht gestellt, während Mathias ohne stichhaltige Entschuldigung nicht zum Gerichtstermin erschienen sei. Weiteren Streit gab es über die von Georg in Odenbach verhängten Strafen gegen die Leute vom Münchweiler Tal und die Erhebung der Gülten in Dörrenbach ("Dürrenbach"). Nur die Angelegenheit des Münchweiler Tals soll vor dem Lehnsgericht des Abts von Hornbach geklärt werden. Es urteilen in fast allen Punkten der Hofrichter Bernhard Graf zu Eberstein der Junge, sowie die Räte Hans von Hattstein ("Hattsteyn"), Komthur der Johanniterkommende Heimbach ("Heymbach"), Hans von Talheim, Ritter, Doktor Diether von Plenning, Doktor Jakob Painung, Hans von Stettenberg, Blicker von Gemmingen, Meister Peter Brechtel und Ludwig Schuwermann, beide Lizenziaten. Siegler: der Ausstelelr mit dem Hofgerichtssiegel. "Datum Heidelberg uff Montag nach sant Elßbeten tag" 1491.