Sophie von Ehestetten (Suphi von Esshesteten) verzichtet mit Einwilligung ihres zweiten Mannes, Burkart Vogt, gegenüber dem Kloster Bebenhausen auf alle Ansprüche an den Hof zu Altingen, auf den sie von ihrem ersten Mann, Heinrich von Kuppingen, mit 10 Mark Silber als Morgengabe verwiesen worden war und den ihr Mann vor seinem Tod dem Kloster als Seelgerät vermacht hatte, nachdem sie obige Summe von dem Kloster erhalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner