Der Vikar des Bischofs Otto von Konstanz befiehlt dem Pleban von Ulm, Bürgermeister und Rat daselbst, die einen in die Kirche geflohenen Laien mit Gewalt herausgeholt haben, nach geleistete Buße von den kirchlichen Strafen zu befreien.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...