Konrad (Cuonrat) von Kleen (Klen) und seine Frau Irmengart bekunden, daß sie Herrn Siegfried von Eppstein das Gut zu 'Reidelshoben' mit dem Gute zu Ostheim, nämlich das Lose Hof, ersetzt (widerleget) haben. Dieser Hof, den sie nebst Zubehör von Erlebecher kauften, zinst 4 1/2 Malter Korn. Ferner geben sie für genanntes Gut einen Hof zu Oberkleen (Oberenklen), oberhalb des Borns (burnen), der 4 1/2 Malter und 2 Simmer Korn trägt, und dazu 4 Malter Hafer, und nehmen dies genannte Gut von dem Herrn von Eppstein zu Lehen, ausgenommen 2 Gehölze, eines bei Klebogen, eines bei Cleeberg (Kleberg), die eigen bleiben sollen. Siegler: Burggraf und Burgmannen zu Friedberg.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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