Notariatsinstrument des kasierlichen Notars Heinrich Hack, Kleriker der Diözese Bamberg, über den an der päpstlichen Kurie anhängigen Streit zwischen dem Domkapitel von Regensburg und dem Kloster St. Emmeram um die Weinzehnten aus drei Weinbergen in Oberwinzer (Winzer), genannt Rebdorfer. Die Parteien, vertreten durch die Domherren Johann von Streitberg, Johannes Füchsel und Caspar Türlinger einerseits und den Prior Stefan Rorenstetter und den Infirmar Wolfhard Strauss von St. Emmeram andererseits, einigen sich auf ein Schiedsgericht, bestehend aus Johann Valck, Dekan von St. Johann in Regensburg, Berthold von Wildungen, Auditor an der päpstlichen Kurie, Hermann Rotenman, Tabellio, Stephan Notangst, Bürger von Regensburg, und Leupold Gumprecht, Kämmerer von Regensburg. Nach mehreren Sitzungen im Haus des Domdekans, im Dom von Regensburg und im Prioratshaus von St. Emmeram [5., 6., 9. und 16. September] akzeptieren die Parteien den Schiedsspruch, der als von St. Emmeram zu leistenden Weinzehnten den dreizehnten [Wein]krug festlegt.
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Notariatsinstrument des kasierlichen Notars Heinrich Hack, Kleriker der Diözese Bamberg, über den an der päpstlichen Kurie anhängigen Streit zwischen dem Domkapitel von Regensburg und dem Kloster St. Emmeram um die Weinzehnten aus drei Weinbergen in Oberwinzer (Winzer), genannt Rebdorfer. Die Parteien, vertreten durch die Domherren Johann von Streitberg, Johannes Füchsel und Caspar Türlinger einerseits und den Prior Stefan Rorenstetter und den Infirmar Wolfhard Strauss von St. Emmeram andererseits, einigen sich auf ein Schiedsgericht, bestehend aus Johann Valck, Dekan von St. Johann in Regensburg, Berthold von Wildungen, Auditor an der päpstlichen Kurie, Hermann Rotenman, Tabellio, Stephan Notangst, Bürger von Regensburg, und Leupold Gumprecht, Kämmerer von Regensburg. Nach mehreren Sitzungen im Haus des Domdekans, im Dom von Regensburg und im Prioratshaus von St. Emmeram [5., 6., 9. und 16. September] akzeptieren die Parteien den Schiedsspruch, der als von St. Emmeram zu leistenden Weinzehnten den dreizehnten [Wein]krug festlegt.
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 1249
KU Regensburg-St. Emmeram F. 141; alte Signatur: 1418 September 5
Registratursignatur/AZ: Kasten 11, Schublade Nr. 15, Nr. 3
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> III. 1401-1500
1418 September 16
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Perg.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: Notariatsinstrument mit Notarsignet
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Item ex post anno indictionis mensis et pontificatus quibus supra die XVI mensis septembris
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1418
Monat: 9
Tag: 16
Äußere Beschreibung: 58x36 cm
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat.
Ausstellungsort: Regensburg
Originaldatierung: Item ex post anno indictionis mensis et pontificatus quibus supra die XVI mensis septembris
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1418
Monat: 9
Tag: 16
Äußere Beschreibung: 58x36 cm
Hack: Heinrich, kaiserlicher Notar
Streitberg: Johann von, Domherr von Regensburg
Füchsel: Johannes, Domherr von Regensburg
Türlinger: Caspar, Domherr von Regensburg
Rorensteter: Stefan, Prior von Sankt Emmeram
Strauss: Wolfhard, Infirmar von Sankt Emmeram
Valck: Johannes, Dekan von St. Johann in Regensburg
Wildungen: Berthold von, Auditor an der päpstlichen Kurie
Rotenman: Hermann, Tabellio
Notangst: Stefan, Bürger von Regensburg
Gumprecht: Leupold, Stadtkämmerer von Regensburg
Rom (I), Heiliger Stuhl: Kurie
Regensburg (krfr.St.), Domkapitel
Regensburg (krfr.St.), St. Emmeram (Reichsstift)
Oberwinzer (Stadtteil Winzer, krfr.St. Regensburg): Weinberge \ Rebdorfer (Redorfer)
Regensburg (krfr.St.), St. Emmeram (Reichsstift): Prioratshaus
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:31 MESZ
CC0 1.0 Universell