Landratsamt des Kreises Danziger Höhe, Regierungsbezirk Danzig (Bestand)
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XIV. HA, Rep. 185
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Innere und Polizeiverwaltung
1894 - 1920
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Im Zuge der Ersten Polnischen Teilung 1772 erlangte Preußen durch den Teilungsvertrag von Petersburg das Ermland, Pogesanien, Pommerellen und den Netzedistrikt. Während das Ermland dem bisherigen Preußen zugeschlagen und das Territorium insgesamt als Provinz Ostpreußen benannt wurde, erhielt das restliche Verwaltungsgebiet die Bezeichnung Provinz Westpreußen mit einer eigenen Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder und der Kriegs- und Domänenkammerkommission bzw. später -deputation zu Bromberg, letztere für den Netzedistrikt zuständig.
Die Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen führten zur Auflösung der Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder und Einrichtung der Westpreußischen Regierung mit Sitz in Marienwerder. Auf Kreisebene wurde Westpreußen durch landrätliche und steuerrätliche Kreise, Immediatstädte sowie Domänenämter verwaltet.[1]
Im Zuge der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen[2] auf Grundlage der auf dem Wiener Kongress beschlossenen Grenzziehungen entstand am 01. Juli 1818 der Danziger Landkreis im Regierungsbezirk Danzig.[3] Dieser wurde daraufhin am 01. Oktober 1887 in die Kreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Dirschau aufgeteilt.[4]
Hatten die Kreise grundsätzlich schon vor den Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen in einer Doppelfunktion als ständische Verbände und untere staatliche Verwaltungsbezirke fungiert, blieb diese Charakteristik auch jetzt erhalten: der Landrat als Vertreter des Staates wurde vom König auf Vorschlag des Kreistags ernannt, die Landratsämter waren der dienstlichen Aufsicht der Regierungen unterstellt. Zum Geschäftskreis des Landrates zählten die allgemeine Landesverwaltungspolizei, Militärsachen, Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über das Regalien- und Abgabewesen, insbesondere Steuerveranlagung und Steuereinziehung. Der vom Landrat einberufene Kreistag hatte beratende Funktion, seine Aufgaben beschränkten sich weitestgehend auf die Steuerverteilung und Prüfung der Verwendung der Kreismittel.[5]
Durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 erfolgte die Zuweisung des Kreises Danziger Höhe zur Freien Stadt Danzig. Im Kontext der Besetzung Polens durch deutsche Truppen wurde der Kreis Danziger Höhe, nachdem 1939 zunächst ein vereinter Landkreis Danzig begründet worden war, als Teil des neu gebildeten Reichsgaues (Danzig) Westpreußen wiedererrichtet[6], um dann nach Ende des Zweiten Weltkrieges erneut Polen zugesprochen zu werden.
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 - 1944 wiederholen sollte.
Die originäre Überlieferung "Abteilung 185 Landratsamt und Kreisausschuss Danziger Höhe" umfasste 672 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1817 bis 1933.[7] Über deren Verbleib ist hier nichts bekannt.
Die vorliegenden Aktenbände erhielt das Geheime Staatarchiv PK mit einer umfangreichen Aktenabgabe des Bundesarchivs anlässlich eines Archivalienaustausches im Jahre 1969. Die Akten wurden im Hinblick auf die Onlinestellung durch die Unterzeichnende neu verzeichnet. Gleichzeitig zu den Erschließungsarbeiten erfolgte eine bestandserhaltende und magazintechnische Bearbeitung. Die Akten wurden entsäuert, mit Mappen und neuen Signaturschildern versehen sowie in Archivkartons verpackt.
Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung "Landratsamt des Kreises Danziger Höhe, Regierungsbezirk Danzig" im Geheimen Staatsarchiv PK in der XIV. Hauptabteilung Westpreußen unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Verweis auf weitere Bestände des GStA PK:
- XIV. HA Westpreußen, Rep. 180 Regierung zu Danzig
- I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
- XI. HA, PKD Plankammer der Regierung zu Danzig.
Weiterführende Literatur:
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Bär, Max: Das Königliche Staatsarchiv zu Danzig, seine Begründung, seine Einrichtungen und seine Bestände. Leipzig 1912.
- Biernat Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000.
- Henning, Friedrich-Wilhelm: Wirtschaft, Gesellschaft, Bevölkerung im Herzogtum Preußen/Ostpreußen, in: Opgenoorth, Ernst: Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens. Teil II/2: Vom Schwedisch-Polnischen Krieg bis zur Reformzeit 1655 - 1807. Lüneburg 1996, Seite 56 ff. (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung, Band 10).
- Letkemann, Peter: Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig 1815 - 1870. Marburg 1967 (Wissenschaftliche Beiträge zur Geschichte und Landeskunde Ost-Mitteleuropas Nr. 80).
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 3, 1970, Seite 138 - Seite 147.
- Toeppen, Max: Historisch-comparative Geographie von Preussen. Nach den Quellen, namentlich auch archivalischen dargestellt. Gotha 1858.
- Unruh, Georg-Christoph von: Der Landrat. Mittler zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Köln und Berlin 1966.
- Wien, Albrecht: Die preussische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig (1870 - 1920). Köln und Berlin 1974 (Studien zur Geschichte Preußens, Band 21).
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 2
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 0,1
Lagerungsort: Dahlem
Die Akten sind auf weißen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 185 Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA Westpreußen, Rep. 185 Landratsamt des Kreises Danziger Höhe, Regierungsbezirk Danzig, Nr. #
Berlin, 29. April 2022 (Constanze Krause M.A.; Archivamtsrätin)
__________________________
Endnoten:
[1] Vgl. Toeppen, Max: Historisch-comparative Geographie von Preussen. Nach den Quellen, namentlich auch archivalischen dargestellt. Gotha 1858, Seite 308 ff. sowie Henning, Friedrich-Wilhelm: Wirtschaft, Gesellschaft, Bevölkerung im Herzogtum Preußen/Ostpreußen, in: Opgenoorth, Ernst: Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens. Teil II/2: Vom Schwedisch-Polnischen Krieg bis zur Reformzeit 1655 - 1807. Lüneburg 1996, Seite 56 ff. (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung, Band 10).
[2] Vgl. "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815", in: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Berlin 1815, Seite 85 ff.
[3] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989, Seite 215 ff.
[4] Vgl. "Gesetz, betreffend die Theilung von Kreisen in den Provinzen Posen und Westpreußen, vom 6. Juni 1887"; in: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Berlin 1887, Seite 197 ff. sowie Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen, Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen. Herausgeber Walther Hubatsch. Marburg 1975, Seite 186.
[5] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989, Seite 219 ff.
[6] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen, Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen. Herausgeber Walther Hubatsch. Marburg 1975, Seite 178 ff.
[7] Vgl. "Bestandsverzeichnis des Staatsarchivs Danzig aus der Zeit vor 1945: Abt. 184 - 187 Landratsämter und Kreisausschüsse" (Signatur: GStA PK, Altfindmittel, Varia, Nr. 52).
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 185
Behördengeschichte:
Im Zuge der Ersten Polnischen Teilung 1772 erlangte Preußen durch den Teilungsvertrag von Petersburg das Ermland, Pogesanien, Pommerellen und den Netzedistrikt. Während das Ermland dem bisherigen Preußen zugeschlagen und das Territorium insgesamt als Provinz Ostpreußen benannt wurde, erhielt das restliche Verwaltungsgebiet die Bezeichnung Provinz Westpreußen mit einer eigenen Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder und der Kriegs- und Domänenkammerkommission bzw. später -deputation zu Bromberg, letztere für den Netzedistrikt zuständig.
Die Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen führten zur Auflösung der Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder und Einrichtung der Westpreußischen Regierung mit Sitz in Marienwerder. Auf Kreisebene wurde Westpreußen durch landrätliche und steuerrätliche Kreise, Immediatstädte sowie Domänenämter verwaltet.[1]
Im Zuge der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen[2] auf Grundlage der auf dem Wiener Kongress beschlossenen Grenzziehungen entstand am 01. Juli 1818 der Danziger Landkreis im Regierungsbezirk Danzig.[3] Dieser wurde daraufhin am 01. Oktober 1887 in die Kreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Dirschau aufgeteilt.[4]
Hatten die Kreise grundsätzlich schon vor den Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen in einer Doppelfunktion als ständische Verbände und untere staatliche Verwaltungsbezirke fungiert, blieb diese Charakteristik auch jetzt erhalten: der Landrat als Vertreter des Staates wurde vom König auf Vorschlag des Kreistags ernannt, die Landratsämter waren der dienstlichen Aufsicht der Regierungen unterstellt. Zum Geschäftskreis des Landrates zählten die allgemeine Landesverwaltungspolizei, Militärsachen, Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über das Regalien- und Abgabewesen, insbesondere Steuerveranlagung und Steuereinziehung. Der vom Landrat einberufene Kreistag hatte beratende Funktion, seine Aufgaben beschränkten sich weitestgehend auf die Steuerverteilung und Prüfung der Verwendung der Kreismittel.[5]
Durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 erfolgte die Zuweisung des Kreises Danziger Höhe zur Freien Stadt Danzig. Im Kontext der Besetzung Polens durch deutsche Truppen wurde der Kreis Danziger Höhe, nachdem 1939 zunächst ein vereinter Landkreis Danzig begründet worden war, als Teil des neu gebildeten Reichsgaues (Danzig) Westpreußen wiedererrichtet[6], um dann nach Ende des Zweiten Weltkrieges erneut Polen zugesprochen zu werden.
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 - 1944 wiederholen sollte.
Die originäre Überlieferung "Abteilung 185 Landratsamt und Kreisausschuss Danziger Höhe" umfasste 672 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1817 bis 1933.[7] Über deren Verbleib ist hier nichts bekannt.
Die vorliegenden Aktenbände erhielt das Geheime Staatarchiv PK mit einer umfangreichen Aktenabgabe des Bundesarchivs anlässlich eines Archivalienaustausches im Jahre 1969. Die Akten wurden im Hinblick auf die Onlinestellung durch die Unterzeichnende neu verzeichnet. Gleichzeitig zu den Erschließungsarbeiten erfolgte eine bestandserhaltende und magazintechnische Bearbeitung. Die Akten wurden entsäuert, mit Mappen und neuen Signaturschildern versehen sowie in Archivkartons verpackt.
Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung "Landratsamt des Kreises Danziger Höhe, Regierungsbezirk Danzig" im Geheimen Staatsarchiv PK in der XIV. Hauptabteilung Westpreußen unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Verweis auf weitere Bestände des GStA PK:
- XIV. HA Westpreußen, Rep. 180 Regierung zu Danzig
- I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
- XI. HA, PKD Plankammer der Regierung zu Danzig.
Weiterführende Literatur:
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Bär, Max: Das Königliche Staatsarchiv zu Danzig, seine Begründung, seine Einrichtungen und seine Bestände. Leipzig 1912.
- Biernat Czeslaw: Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Band 16). München 2000.
- Henning, Friedrich-Wilhelm: Wirtschaft, Gesellschaft, Bevölkerung im Herzogtum Preußen/Ostpreußen, in: Opgenoorth, Ernst: Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens. Teil II/2: Vom Schwedisch-Polnischen Krieg bis zur Reformzeit 1655 - 1807. Lüneburg 1996, Seite 56 ff. (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung, Band 10).
- Letkemann, Peter: Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig 1815 - 1870. Marburg 1967 (Wissenschaftliche Beiträge zur Geschichte und Landeskunde Ost-Mitteleuropas Nr. 80).
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 3, 1970, Seite 138 - Seite 147.
- Toeppen, Max: Historisch-comparative Geographie von Preussen. Nach den Quellen, namentlich auch archivalischen dargestellt. Gotha 1858.
- Unruh, Georg-Christoph von: Der Landrat. Mittler zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Köln und Berlin 1966.
- Wien, Albrecht: Die preussische Verwaltung des Regierungsbezirks Danzig (1870 - 1920). Köln und Berlin 1974 (Studien zur Geschichte Preußens, Band 21).
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 2
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 0,1
Lagerungsort: Dahlem
Die Akten sind auf weißen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 185 Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA Westpreußen, Rep. 185 Landratsamt des Kreises Danziger Höhe, Regierungsbezirk Danzig, Nr. #
Berlin, 29. April 2022 (Constanze Krause M.A.; Archivamtsrätin)
__________________________
Endnoten:
[1] Vgl. Toeppen, Max: Historisch-comparative Geographie von Preussen. Nach den Quellen, namentlich auch archivalischen dargestellt. Gotha 1858, Seite 308 ff. sowie Henning, Friedrich-Wilhelm: Wirtschaft, Gesellschaft, Bevölkerung im Herzogtum Preußen/Ostpreußen, in: Opgenoorth, Ernst: Handbuch der Geschichte Ost- und Westpreußens. Teil II/2: Vom Schwedisch-Polnischen Krieg bis zur Reformzeit 1655 - 1807. Lüneburg 1996, Seite 56 ff. (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung, Band 10).
[2] Vgl. "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815", in: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Berlin 1815, Seite 85 ff.
[3] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989, Seite 215 ff.
[4] Vgl. "Gesetz, betreffend die Theilung von Kreisen in den Provinzen Posen und Westpreußen, vom 6. Juni 1887"; in: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten. Berlin 1887, Seite 197 ff. sowie Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen, Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen. Herausgeber Walther Hubatsch. Marburg 1975, Seite 186.
[5] Vgl. Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62). Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989, Seite 219 ff.
[6] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen, Band 1: Ost- und Westpreußen, bearbeitet von Dieter Stüttgen. Herausgeber Walther Hubatsch. Marburg 1975, Seite 178 ff.
[7] Vgl. "Bestandsverzeichnis des Staatsarchivs Danzig aus der Zeit vor 1945: Abt. 184 - 187 Landratsämter und Kreisausschüsse" (Signatur: GStA PK, Altfindmittel, Varia, Nr. 52).
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 185
Umfang: 0,1 lfm (2 VE); 0,1 lfm (2 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN (Archival tectonics)
- Westpreußen (Archival tectonics)
- Die preußische Provinz bis 1920 (Archival tectonics)
- Innere und Polizeiverwaltung (Archival tectonics)
- Landratsamt des Kreises Danziger Höhe, Regierungsbezirk Danzig (Archival holding)