Heinrich Wild, Gerber aus Tübingen, vormals wegen seines ungebührlichen Verhaltens während der Bauernunruhen zu Tübingen gef. und in das Amt Wildberg verbannt, nunmehr dazu begnadigt, nach Tübingen zurückkehren zu dürfen, erneuert seine Erbhuldigung, gelobt eidlich, sich fortan als getreuer und gehorsamer Untertan zu verhalten, weder heimlich noch öfentlich gegen seinen Landesherrn und das Fürstentum zu handeln, sich keiner Verschwörung anzuschließen, vielmehr alle Anschläge gegen die Obrigkeit unverzüglich anzuzeigen, deren Partei anzuhängen, alle heimlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, und schwört U.