Vergleich betreffend die Überweisung des Guthabens der Witwe Kunigunde zu Schwarzenberg ("Swartzenberg") gegenüber Herrn Sigmund zu Schwarzenberg per 3000 fl an ihre Tochter Eva, verehelichte Gräfin zu Oettingen, auf deren Heiratsgut, dann der Letzteren Verzicht auf die väterliche Hinterlassenschaft, dagegen Vorbehalt ihrer Erbansprüche nach Jobst und Nikolaus v. Abensberg, endlich die eventuelle Hinauszahlung von 2000 fl seitens des Grafens Ludwig v. Oettingen an Herrn Sigmund zu Schwarzenberg.

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Staatsarchiv Nürnberg