Einfuhr, Handel und Vertrieb von Medikamenten aus dem Waisenhaus der Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale in Preußen nach dem Frieden von Tilsit und dem dadurch erfolgten Ausscheiden von Halle aus dem preußischen Staat sowie deren Vertrieb nach der Wiederzugehörigkeit von Halle zum preußischen Staat
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I. HA Rep. 76, VIII A Nr. 2115
I. HA Rep. 76 Kultusministerium
Kultusministerium >> 14 Ältere Medizinalregistratur >> 14.13 Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln außerhalb der Apotheken. Heil-, Wunder- und Schönheitsmittel >> 14.13.05 Vertrieb von Heilmitteln aus dem Waisenhaus der Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale (1810-1861)
Sep. 1810 - Dez. 1816,, Sep. 1836 - Apr. 1861
Enthält u. a.:
- Verbot des Imports und des Vertriebs von Halleschen Arzneien und Medizinprodukten in den preußischen Provinzen nach dem Frieden von Tilsit. Verbot der Einfuhr aus dem Ausland. Inaussichtnahme einer neuen Regelung
- Hinweis auf die Abgabe der das Waisenhaus in Halle/Saale und dessen Gerechtsame betreffenden Akten an die Westphälischen Behörden, Versiegelung der Akten durch diese bis zu ihrer Abholung, 8. Nov. 1810 (Bl. 2)
- Hinweis über den Nichterhalt für die Akten einer angeblichen Kabinettsordre vom 10. Oktober 1810 über die Wiedergenehmigung der Einfuhr Hallescher Medikamente in die preußischen Staaten unter bestimmten Bedingungen (Verabreichung nur durch Ärzte), 24. Dez. 1810 (Bl. 7)
- Beschlagnahme einer Kiste mit Hallescher Medizin bestimmt für Charlotte Petri, mit ihrer Schwester Betreiberin der hiesigen Waisenhaus-Buchhandlung, auf dem Packhof in Berlin. Ausnahmsweise Auslösung und Verweis auf die Herbeiführung einer endgültigen Entscheidung, Dez. 1810-Jan. 1811
- Vorschläge des Polizeipräsidenten von Berlin, Justus von Gruner, infolge der Bestimmung über die Verabreichung von Hallescher Medizin ausschließlich durch Ärzte auf allgemeine Bekanntmachung zur Vermeindung von Zuwiderhandlungen der Grenz-Akzise und Postämter, Okt. 1810
- Beiziehung der Bestimmungen des Medizinaledikts von 1725
- Vorstellung des Waisenhausdirektoriums, Universitätskanzler August Hermann Niemeyer (1. Sep. 1854 - 7. Juli 1828) und Doktor Georg Christian Knapp (17. Sep. 1753 - 14. Okt. 1825), mit Hinweis auf die liberale Aufnahme von Waisen aus Preußen durch das Waisenhaus, dabei Kabinettsordre vom 9. November 1810 (Bl. 19) und Erwägungen über eine Aufhebung oder Lockerung des Einfuhrverbots und Kabinettsordre vom 8. Feb. 1811 (Bl. 32). Prüfung alternativer Produktion durch den chemischen Künstler Cleimann aus Berlin, 1810/1811
- Vorstellung des Dr. von Madai aus Berlin zur Erlaubnis der Wiedereinfuhr von Medikamenten aus Halle/Saale, Apr. 1811
- Genehmigung zur beschränkten Einfuhr von Hallescher Medizin, Charlottenburg, 25. April 1812. Abschrift der Kabinettsordre gegengezeichnet auf Übereinstimmung vom Waisenhausdirektorium der Franckeschen Stiftungen, Niemeyer und Knapp (Bl. 50)
- Vertrieb von Hallescher Medizin nur durch approbierte und ansässige Apotheken. Prüfung des Vertriebs auch durch die in Berlin ansässige Faktorei der Franckeschen Stiftungen, Kabinettsordre, Dresden (!), 28. Mai 1812
- Verhandlungen der wisschenschaftlichen Medizinaldeputation über sechs den Apotheken zum Handverkauf vorbehaltenen Halleschen Waisenhaus-Medikamenten, Juni 1812, Anzeige von 23. Juni 1812
- Bekanntgabe über den Verkauf von Halleschen Waisenhaus-Medizin durch die Regierungen, 6. Mai 1812 und 20. Aug. 1813
- Prüfung der Nachricht aus dem Wöchentlichen Polizeibericht, Breslau, 10. Feb. 1814, über eine"Niederlage"von Hallescher Medizin im Goldenen Becher. Verhör des Buchhalters der Grundschen Handlung, Carl Friedrich Bingert, und anderer Personen über die Vorräte an Hallescher Medizin, Feb./Apr. 1814
- Mögliche Änderungen im Vertrieb von Hallescher Medizin nach der Wiederinbesitznahme von Halle/Saale. Anfrage der Polizeidirektion vom Pommern, 16. Feb. 1814
- Verwendung der Regierung in Merseburg für eine Erweiterung des Vertreibs vom Medikamenten des Halleschen Waisenhauses, 26. Nov. 1816, abgegeben 6. Dez. 1816
- Ablehnung der Einrichtung von Kommissionslagern für Hallesche Medizin in allen größeren Städten zur Deckung der Kosten, Stand von vor 1806, Sep. 1836-Feb. 1837
- Prüfung und Erlaubnis des Handels mit Hallescher Medizin durch den Dr. phil. Eduard Stieren in Sömmerda, Aug./Nov. 1848
- Entschädigung der von Madaischen Erben mit 3.500 Talern anstelle der von dem Landrat Guido von Madai (Landkreis Kosten, Provinz Posen) geforderten 5.000 Taler für die Aufgabe des behaupteten Eigentums bzw. Miteigentums an Medikamenten der Waisenhaus-Medikamenten-Expedition bei den Franckeschen Stiftungen, Juni 1853
- Spezielle Recherchen bei den Revisionen von Apotheken über den Vertreib von Geheimmitteln der Medikamenten-Expedition der Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale und Kontrollen über ihren rechtlichen oder widerrechtlichen Absatz, Sep. 1858
- Anfertigung spezieller Medikamente für den Kolonisten Jakob Trojack in der Apotheke des Christian Friedrich Richter in Halle/Saale. Anfrage aus Petropolis (Brasilien) und Klärung möglicher medizanalpolizeilicher Bedenken durch den Ministerresidenten in Rio de Janeiro. Anfertigung durch den Apotheker und Administrator der Waisenhausapotheke [Georg Ludwig] Hornemann als Nachfolger des Apothekers Richter, Apr. 1861.
- Verbot des Imports und des Vertriebs von Halleschen Arzneien und Medizinprodukten in den preußischen Provinzen nach dem Frieden von Tilsit. Verbot der Einfuhr aus dem Ausland. Inaussichtnahme einer neuen Regelung
- Hinweis auf die Abgabe der das Waisenhaus in Halle/Saale und dessen Gerechtsame betreffenden Akten an die Westphälischen Behörden, Versiegelung der Akten durch diese bis zu ihrer Abholung, 8. Nov. 1810 (Bl. 2)
- Hinweis über den Nichterhalt für die Akten einer angeblichen Kabinettsordre vom 10. Oktober 1810 über die Wiedergenehmigung der Einfuhr Hallescher Medikamente in die preußischen Staaten unter bestimmten Bedingungen (Verabreichung nur durch Ärzte), 24. Dez. 1810 (Bl. 7)
- Beschlagnahme einer Kiste mit Hallescher Medizin bestimmt für Charlotte Petri, mit ihrer Schwester Betreiberin der hiesigen Waisenhaus-Buchhandlung, auf dem Packhof in Berlin. Ausnahmsweise Auslösung und Verweis auf die Herbeiführung einer endgültigen Entscheidung, Dez. 1810-Jan. 1811
- Vorschläge des Polizeipräsidenten von Berlin, Justus von Gruner, infolge der Bestimmung über die Verabreichung von Hallescher Medizin ausschließlich durch Ärzte auf allgemeine Bekanntmachung zur Vermeindung von Zuwiderhandlungen der Grenz-Akzise und Postämter, Okt. 1810
- Beiziehung der Bestimmungen des Medizinaledikts von 1725
- Vorstellung des Waisenhausdirektoriums, Universitätskanzler August Hermann Niemeyer (1. Sep. 1854 - 7. Juli 1828) und Doktor Georg Christian Knapp (17. Sep. 1753 - 14. Okt. 1825), mit Hinweis auf die liberale Aufnahme von Waisen aus Preußen durch das Waisenhaus, dabei Kabinettsordre vom 9. November 1810 (Bl. 19) und Erwägungen über eine Aufhebung oder Lockerung des Einfuhrverbots und Kabinettsordre vom 8. Feb. 1811 (Bl. 32). Prüfung alternativer Produktion durch den chemischen Künstler Cleimann aus Berlin, 1810/1811
- Vorstellung des Dr. von Madai aus Berlin zur Erlaubnis der Wiedereinfuhr von Medikamenten aus Halle/Saale, Apr. 1811
- Genehmigung zur beschränkten Einfuhr von Hallescher Medizin, Charlottenburg, 25. April 1812. Abschrift der Kabinettsordre gegengezeichnet auf Übereinstimmung vom Waisenhausdirektorium der Franckeschen Stiftungen, Niemeyer und Knapp (Bl. 50)
- Vertrieb von Hallescher Medizin nur durch approbierte und ansässige Apotheken. Prüfung des Vertriebs auch durch die in Berlin ansässige Faktorei der Franckeschen Stiftungen, Kabinettsordre, Dresden (!), 28. Mai 1812
- Verhandlungen der wisschenschaftlichen Medizinaldeputation über sechs den Apotheken zum Handverkauf vorbehaltenen Halleschen Waisenhaus-Medikamenten, Juni 1812, Anzeige von 23. Juni 1812
- Bekanntgabe über den Verkauf von Halleschen Waisenhaus-Medizin durch die Regierungen, 6. Mai 1812 und 20. Aug. 1813
- Prüfung der Nachricht aus dem Wöchentlichen Polizeibericht, Breslau, 10. Feb. 1814, über eine"Niederlage"von Hallescher Medizin im Goldenen Becher. Verhör des Buchhalters der Grundschen Handlung, Carl Friedrich Bingert, und anderer Personen über die Vorräte an Hallescher Medizin, Feb./Apr. 1814
- Mögliche Änderungen im Vertrieb von Hallescher Medizin nach der Wiederinbesitznahme von Halle/Saale. Anfrage der Polizeidirektion vom Pommern, 16. Feb. 1814
- Verwendung der Regierung in Merseburg für eine Erweiterung des Vertreibs vom Medikamenten des Halleschen Waisenhauses, 26. Nov. 1816, abgegeben 6. Dez. 1816
- Ablehnung der Einrichtung von Kommissionslagern für Hallesche Medizin in allen größeren Städten zur Deckung der Kosten, Stand von vor 1806, Sep. 1836-Feb. 1837
- Prüfung und Erlaubnis des Handels mit Hallescher Medizin durch den Dr. phil. Eduard Stieren in Sömmerda, Aug./Nov. 1848
- Entschädigung der von Madaischen Erben mit 3.500 Talern anstelle der von dem Landrat Guido von Madai (Landkreis Kosten, Provinz Posen) geforderten 5.000 Taler für die Aufgabe des behaupteten Eigentums bzw. Miteigentums an Medikamenten der Waisenhaus-Medikamenten-Expedition bei den Franckeschen Stiftungen, Juni 1853
- Spezielle Recherchen bei den Revisionen von Apotheken über den Vertreib von Geheimmitteln der Medikamenten-Expedition der Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale und Kontrollen über ihren rechtlichen oder widerrechtlichen Absatz, Sep. 1858
- Anfertigung spezieller Medikamente für den Kolonisten Jakob Trojack in der Apotheke des Christian Friedrich Richter in Halle/Saale. Anfrage aus Petropolis (Brasilien) und Klärung möglicher medizanalpolizeilicher Bedenken durch den Ministerresidenten in Rio de Janeiro. Anfertigung durch den Apotheker und Administrator der Waisenhausapotheke [Georg Ludwig] Hornemann als Nachfolger des Apothekers Richter, Apr. 1861.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Tektonik)
- Kultus (Geistliche, Unterrichts- und Medizinalverwaltung) (Tektonik)
- Kultusministerium (Bestand)
- 14 Ältere Medizinalregistratur (Gliederung)
- 14.13 Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln außerhalb der Apotheken. Heil-, Wunder- und Schönheitsmittel (Gliederung)
- 14.13.05 Vertrieb von Heilmitteln aus dem Waisenhaus der Franckeschen Stiftungen in Halle/Saale (1810-1861) (Gliederung)