Lupold von Bebenburg, Chorherr, und M. Heinrich gen. von Sante Stephan, Vikar des Stiftes zu Würzburg, bestimmen als Schiedsleute zwischen Johann von Rosenberg, Pfarrer zu Eichel (Echil) und den Rittern Cunrad Rüde und Eberhart, dessen Bruder, gen. von Collenberg, von denen jeder einen in der Mark zu Hasloch (Haslach) in der Pfarre Eichel (Echil) gelegenen Neugereutzehnten fordert, dass der Pfarrer auf den Zehnten Anspruch hat, wenn er beweisen kann, daß noch in denklicher Zeit die Neugereute entstanden sind, dagegen nicht, wenn die Ritter beweisen, dass sie und ihre Vorfahren bereits seit unvordenklicher Zeit die Gereute vom Bischof zu Eichstätt (Eynsteten) zu Lehen gehabt haben. Die Beweise sind an die Schiedsleute selbst oder ihre Beauftragten zu erbringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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