Ludger Braem [in Werden], Sohn des + Dietrich, reversiert über die durch Abt Dietrich vorgenommene Belehnung mit der Hälfte des Busches de Steynhoep, von dem Gerwin und Elseke up der Misten die andere Hälfte besitzen, und angrenzendem, näher beschriebenen Land zwischen dem Steynhope und Bussinckhusen und der Wulvesbeke mit der Schuesdellen, wie Francke Visscher und dessen + Schwager Hinrich es besessen haben, und das Land zwischen dem Steynhope und der Vegaeten, schießend an Johann Hugen Kamp, sowie der Hälfte des Gutes Overdebeke zu Ickte. Zu Pachtrecht hat er empfangen zwei Streifen Landes in der Schuesdelle. Belehnungszeugen: Roseir Duker, Johann von Oisterwyck genannt Hugo, Bürgermeister zu Werden, und Johann Wessel. Siegelankündigung: Johann von Oisterwyck wegen Siegelkarenz des Ausstellers. - Up dach Fabiani et Sebastiani.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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