Streit um die Wiederlösbarkeit von Teilen des Weierhofs zu Merzenhausen, auch Wormersdorfer Freienhof genannt, ein freies allodiales Gut, das der Appellant 1640 zur Hälfte zusammen mit 40 Morgen Artland und einem Viertel der Holzgerechtigkeit auf dem Barmer Busch (Kr. Jülich) durch einen Erbkauf erworben hat. Die Vorinstanz erkannte die grundsätzliche Lösbarkeit der verpfändeten Ländereien gegen Erlegung des Versatzpfennigs an und urteilte am 14. Febr. 1659, daß der Appellant besser beweisen müsse, 1640 auch einen Löszettel von 1606 miterworben zu haben. Es sollte zwischenzeitlich keine Exekution gegen seine Ländereien vorgenommen werden. Dennoch erfolgen vor dem RKG mehrere Attentatsklagen.
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Streit um die Wiederlösbarkeit von Teilen des Weierhofs zu Merzenhausen, auch Wormersdorfer Freienhof genannt, ein freies allodiales Gut, das der Appellant 1640 zur Hälfte zusammen mit 40 Morgen Artland und einem Viertel der Holzgerechtigkeit auf dem Barmer Busch (Kr. Jülich) durch einen Erbkauf erworben hat. Die Vorinstanz erkannte die grundsätzliche Lösbarkeit der verpfändeten Ländereien gegen Erlegung des Versatzpfennigs an und urteilte am 14. Febr. 1659, daß der Appellant besser beweisen müsse, 1640 auch einen Löszettel von 1606 miterworben zu haben. Es sollte zwischenzeitlich keine Exekution gegen seine Ländereien vorgenommen werden. Dennoch erfolgen vor dem RKG mehrere Attentatsklagen.
AA 0627, 3695 - M 749/2177
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1659 - 1662 (1616 - 1669)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Merfeld zu Merzenhausen (Kr. Jülich), (Bekl.) Beklagter: Erben Gossen und Koch: Johann Gossen zu Merzenhausen sowie Johann, Gerhard, Peter, Niklas, Barbara, Maria und Gertrud Koch, ferner Werner Schmidt als Pflegevater seiner mit der verstorbenen Sibylle Koch erzeugten Kinder, (Kl.: Helene Gossen, Witwe des Mattheis Koch) Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Hansen 1659 - Subst.: Dr. Johann Roleman Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Walraff [1656] 1659 und 1660 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofkanzlei (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1650 - 1659 - 2. RKG 1659 - 1662 (1616 - 1669) Beweismittel: Erbkaufvertrag von 1640 zwischen den Eheleuten Werner Stuckger von Eicks (Kr. Schleiden) und Maria Sturtz, Mattheis Sturtz und Anna Halterborn, Klara Sturtz, Witwe des Gerhard Randerath, und ihren Kindern Johann und Peter Randerath als Verkäufern und den Eheleuten Peter Merfeld, pfalzneuburg. Rittmeister, Brüchten- und Schatzmeister, und Margarete Borkken als Käufern betr. den halben Weierhof (Q 8). Versetzung des halben Weierhofs durch die Eheleute Eberhard (von) Weis und Maria von Wirdt, Bürger von Düren, an die Eheleute Johann Sturtz und Katharina Beyers von 1616 (Q 9). Verzeichnis des Eberhard Weis über seine freien und verpfändeten Ländereien zu Merzenhausen, die er den Erben Sturtz zedierte (Q 28). Beschreibung: 2 Bde., 13,5 cm; Bd I: 3 cm, 88 Bl., lose, Q 1 - 39, 3 Beilagen; Bd. II: 10,5 cm, 619 Bl., gebunden, Priora.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:33 MESZ