Graf Ruprecht zu Nassau bekundet seine Aussöhnung mit seinem Schwager, dem Grafen Johann von Nassau(-Dillenburg), wegen aller der Streitigkeiten um die von dem (+) Grafen Johann von Nassau-Hadamar hinterlassenen Besitzungen, wonach die Verlassenschaft zu gleichen Teilen unter sie verteilt werden soll, mit Ausnahme von Schloß und Feste Hadamar, die Ruprecht und seine Frau Anne für sich allein behalten, mit Ausnahme ferner von der Esterau und den beiden Vogteien Gershusen und Weidenhan, die Ruprecht als ihm vorher verpfändet zu 3/4 behält und die er mit Johann nur gegen eine Lösungssumme von 1000 Gulden Limburger Währung zur Hälfte teilt, ferner mit der Bestimmung, daß Ruprechts Schwiegermutter (Elisabet) im lebenslänglichen Besitz ihres Wittums bleiben soll und ihr Nachlaß erst nach ihrem Tode geteilt werde, und anderes mehr, mit Ernennung von Schiedsrichtern für etwaige Zwistigkeiten, das sind die Brüder Johann und Friedrich, Ritter vom Stein, und Dithart von Kramperg, Verpflichtung zum Einlager in Nassau oder zu Laurenburg.
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Graf Ruprecht zu Nassau bekundet seine Aussöhnung mit seinem Schwager, dem Grafen Johann von Nassau(-Dillenburg), wegen aller der Streitigkeiten um die von dem (+) Grafen Johann von Nassau-Hadamar hinterlassenen Besitzungen, wonach die Verlassenschaft zu gleichen Teilen unter sie verteilt werden soll, mit Ausnahme von Schloß und Feste Hadamar, die Ruprecht und seine Frau Anne für sich allein behalten, mit Ausnahme ferner von der Esterau und den beiden Vogteien Gershusen und Weidenhan, die Ruprecht als ihm vorher verpfändet zu 3/4 behält und die er mit Johann nur gegen eine Lösungssumme von 1000 Gulden Limburger Währung zur Hälfte teilt, ferner mit der Bestimmung, daß Ruprechts Schwiegermutter (Elisabet) im lebenslänglichen Besitz ihres Wittums bleiben soll und ihr Nachlaß erst nach ihrem Tode geteilt werde, und anderes mehr, mit Ernennung von Schiedsrichtern für etwaige Zwistigkeiten, das sind die Brüder Johann und Friedrich, Ritter vom Stein, und Dithart von Kramperg, Verpflichtung zum Einlager in Nassau oder zu Laurenburg.
170 I, U 683
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1374
1374 September 25
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1-3, 5-6. verletzt, 4. fehlt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Aussteller, 2. Graf Johann zu Solms, 3. Graf Heinrich zu Nassau, Sohn des Grafen Heinrich, und 4-6. die 3 genannten Schiedsrichter.
vgl. Arnoldi 1, 108 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:11 MESZ