Philipp von Stockheim Domsänger und Kapitular des Domstifts zu Mainz Propst zu St. Alban und Kämmerer des weltlichen Gerichts sowie die anderen benannten Richter zu Mainz beurkunden, daß vor ihnen Conrad Wenck mit seiner Frau an den Johann Mar eine dritte wiederlösliche Rente erworben hat, wofür ihm Liegenschaften zu Oestrich zu Unterpfand gesetzt werden, wie sie in einer transsumierten Urkunde vom Jahre 1503 o. D. näher bezeichnet sind.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner