Kurfürst Johann Georg I. bekennt, dass er Wolf Asmus von Draschwitz und dessen rechtmäßige Erben mit dem Rittersitz, dem Dorf und dem Vorwerk Zedlitz sowie dem Dorf Raupenhain in der Pflege Borna einschließlich aller näher bestimmten Rechte als Mannlehen belehnt, wie er diese von seinem Vater Wolf von Draschwitz geerbt hat. Mitbelehnt werden seine Brüder Alexander und Bernhard von Draschwitz und deren rechtmäßige Erben. - Siegel und Unterschrift angekündigt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view