Heinrich von Hausen und Demut, seine Ehefrau, verzichten gegen die Beweisung ihres Heiratsgutes von 250 Gulden seitens ihrer Schwäger und Brüder Johann und Gerhard von Hattert mit 10 Gulden jährlicher Gülte auf den Hof und die Mühle zu Hattert (Hatterode), auf das väterliche und mütterliche Erbe der Hausfrau.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view
Loading...