Herzog Friedrich von Teck verkauft den Pfandschatz und alle seine Rechte an dem Schultheißenamt zu Rottweil an die Stadt für 675 Goldgulden, davon 200 Gulden bar, 75 Gulden nach Einhändigung der das Pfand betreffenden Briefe, wodurch die Pfandbestellung für 800 Gulden durch den Kaiser erfolgen soll; hierauf hat die Stadt den Herzog mit 400 Gulden von Heinrich Wolfrand von Nenningen zu ledigen.
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Herzog Friedrich von Teck verkauft den Pfandschatz und alle seine Rechte an dem Schultheißenamt zu Rottweil an die Stadt für 675 Goldgulden, davon 200 Gulden bar, 75 Gulden nach Einhändigung der das Pfand betreffenden Briefe, wodurch die Pfandbestellung für 800 Gulden durch den Kaiser erfolgen soll; hierauf hat die Stadt den Herzog mit 400 Gulden von Heinrich Wolfrand von Nenningen zu ledigen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 203 U 222
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 203 Rottweil, Reichsstadt
Rottweil, Reichsstadt >> 1. Urkunden >> 14. Jahrhundert
1380 März 18 (an dem heiligen Palmtag)
Urkunden
Siegler: Stadt Rottweil
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: ein anhängendes Siegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: ein anhängendes Siegel
Nenningen, Heinrich von
Rottweil RW; Schultheißenamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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