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Klage des Gerhard Weiling ./. Johan zum Bögge wegen eines Zaunes und eines zu weit ausgebauten Kornbodens
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Enthält: Klage des Meisters Gerhard Weiling (vertreten durch Prokurator Lukas Heronis) gegen den Hechelmacher Johan zum Bögge an der Königstraße (vertreten durch Prokurator Kaspar Osnabrügk). 1643 - 1646. Der Beklagte soll das Glind (= Lattenzaun) am Brunnen zu weit gesetzt und seinen Kornboden zu weit ausgebaut haben. Der Beklagte hat sein Haus 1635 von Henrich Kruckenkamp gekauft, dessen Rechtsvorgänger war Gerdt Tunneken. Kläger hat sein Haus vom Stadtpförtner Johan Soeker erworben, dieser von Melchior Bolling. Als Zeugen werden vernommen Kleinschnitzler Dieterich Hilmar (60 Jahre alt), Kleinschnitzler Gottschalk Kallenberg in Überwasser (35 Jahre alt) und Schneider Herman Reer (30 Jahre alt), der bei Johan Soeker zur Miete gewohnt hat. Erwähnt werden: Jordan Schmerling, Johan zum Brinck, Kaspar zum Velthaus, Johan Conssen, Bernard Modersohn und Notar Bernard Hollandt. Anlage: Abschrift eines Kaufbriefs: Am 23. Juni 1593 verkaufen 1) Christine Winters im Beistand ihres Munbars (?) (= Vormund?) Gerdt Tunneken, des Sohnes des Klaus Tunneken, 2) ihr Bruder Jakob Winter ihr Haus an der Königstraße in Ludgeri zwischen den Häusern der Erben von Ascheberg zur Rauschenburg und des Gerdt Tunneken dem Schneider Melchior Bollinck mit dem Recht auf den Brunnen, der zwischen Tunnekens und Johan Wissings Hof liegt. Bürgen sind: Gerdt Tunneken, Sohn des verstorbenen Ratsherrn Anton Tunneken, und Henrich Modersohn, Hermans Sohn. Bürge Tunneken verpfändet sein Haus an der Ludgeristraße zwischen der Morrenenstegge (?) und dem Hause des Edlen Henrich Burhan; Bürge Modersohn verpfändet sein Haus an der Königstraße in Aegidii zwischen Häusern des von der Tinnen und des Bäckers Herman Glade.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.