Regelung der Hinterlassenschaftssache des am 10. August 1830 verstorbenen Herzogs Wilhelm von Württemberg und ebenso des am 27. Januar 1877 verstorbenen Herzogs Eugen von Württemberg sowie Einsetzung von Vormündern für die minderjährigen Kinder der Verstorbenen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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