Vertrag zwischen der Gemeinde Heuchlingen und Arnold von Wolffen ebendaselbst über die Erlaubnis für den letzteren, einen Teil des Grund und Bodens der Höfe Birkach und Ried, auf welchen der Gemeinde das Weiderecht zusteht, gegen einen jährlichen Grundzins zu Gärten einmessen lassen zu dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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