Pfalzgraf Johann Wilhelm bestätigt auf Wunsch des Grafen Karl Ludwig von Sayn-Wittgenstein die Überlassung des Kirschgarthäuser Hofs an den Grafen durch Pfalzgraf Karl [II.]. Graf Karl Ludwig hatte darum gebeten, weil sein Vater [Christian] nach der Übertragung der Grafschaft Sayn von Kurpfalz auf ihn dieser Herrschaft wegen Nichtanerkennung durch andere wieder verlustig gegangen war. Die Besitzübertragung gilt, bis dem Grafen von Kurpfalz ein gleichwertiges Lehen angeboten wird. Siegler und Unterschrift: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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