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Regest: Die Eheleute Werner Stelmus und Katharina Ostarp verkaufen dem Kaspar Drees zu Freckenhorst ihr Wohnhaus in Freckenhorst zwischen den Häusern Erberenkamp und Reddeker, das jährlich mit einem Opferschilling für das Freckenhorster Kapitel belastet ist. Ferner verkaufen sie einen unbelasteten Garten, Buße Garten genannt, zwischen den Gärten Mette Fischers und Berndt Averbecks, sowie ein Stück Land auf der Freckenhorster Geist zwischen Eselgrims und Bönings Ländereien, das jährlich mit zwei Schilling Pacht an das Freckenhorster Kapitel belastet ist. Die Verkaufssumme beträgt 340 Reichstaler, die teilweise sofort, teilweise zu Martini 1635-1639 zu zahlen sind. Sollten die Verkäufer innerhalb von sechs Jahren sterben, werden dem Käufer 40 Reichstaler erlassen. Verhandelt zu Warendorf im Haus der Verkäufer. Zeugen: Arnold Ostarp, Heinrich Haverkamp und Hermann Achtermann. Notariatsinstrument des Johannes Huze.
Armenfonds
Ausfertigung - zwei Foliobogen.
Urkunden
Vorl.Nr.: 57
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.