Klage des Gerhard Tott in Emden ./. den Stadtrichter Dr. Johan Römer auf der Salzstraße. Kläger hatte eine Forderung gegen einen Juden aus Hamm. Sein Anwalt Franz Peick hat den Juden, als dieser mit wertvoller Habe in Münster war, arrestieren lassen. Der Beklagte hat aber, ohne den Kläger zu hören, den Arrest aufgehoben und den Juden unberechtigterweise laufen lassen. Der Kläger ist so um sein Geld gekommen und macht jetzt den Beklagten schadensersatzpflichtig. Der Beklagte macht die Unzuständigkeit des Gerichts geltend. Er will sich nur vor dem Bischof, von dem er sein Amt habe, verantworten. Der Kläger entgegnet: der Beklagte habe 1610 sein Amt auf Präsentation des Bischofs vom Rat der Stadt Münster erhalten; er unterstünde daher dem Rate, das folgere auch daraus, dass die Berufungen gegen sein Urteil an den Rat gingen.
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Klage des Gerhard Tott in Emden ./. den Stadtrichter Dr. Johan Römer auf der Salzstraße. Kläger hatte eine Forderung gegen einen Juden aus Hamm. Sein Anwalt Franz Peick hat den Juden, als dieser mit wertvoller Habe in Münster war, arrestieren lassen. Der Beklagte hat aber, ohne den Kläger zu hören, den Arrest aufgehoben und den Juden unberechtigterweise laufen lassen. Der Kläger ist so um sein Geld gekommen und macht jetzt den Beklagten schadensersatzpflichtig. Der Beklagte macht die Unzuständigkeit des Gerichts geltend. Er will sich nur vor dem Bischof, von dem er sein Amt habe, verantworten. Der Kläger entgegnet: der Beklagte habe 1610 sein Amt auf Präsentation des Bischofs vom Rat der Stadt Münster erhalten; er unterstünde daher dem Rate, das folgere auch daraus, dass die Berufungen gegen sein Urteil an den Rat gingen.
B-C Civ, 620
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
(1536, 1619) 1618-1620
Darin: Anlage 1: Abschrift des Vertrages vom 13. Juli 1536 zwischen Bischof, Domkapitels und Rat in Münster, betreffend die Berufungen gegen Urteile des Stadtrichters und des Rats. Anlage 2: Schreiben des Bischofs Ferdinand vom 9.2.1619, in dem der Rat zum Bericht in der Sache aufgefordert wird. Anlage 3: Abschrift des Eides des Stadtrichters.
Enthält: Es wird nun über die Einrede des Beklagten verhandelt; sie wird für unbegründet erklärt; der Beklagte legt Berufung ein. Lange Ausführungen zu diesem Punkte! Erwähnt werden Bürgermeister Johan Amelingius; Isaak de Grande; Hans Thomas und Notar Jakob Amelingius in Emden; Herbord Neuhaus; Henrich Sasse; Christoph Forckenbeck; Henrich Berhorst; Koch Johan Schultman; Henrich Arning; Maria Dernebocholt; Johan Einhaus; Gerhard Borneman; Stadtdiener Rötger Eick; Adolf Rotfoss.
Enthält: Es wird nun über die Einrede des Beklagten verhandelt; sie wird für unbegründet erklärt; der Beklagte legt Berufung ein. Lange Ausführungen zu diesem Punkte! Erwähnt werden Bürgermeister Johan Amelingius; Isaak de Grande; Hans Thomas und Notar Jakob Amelingius in Emden; Herbord Neuhaus; Henrich Sasse; Christoph Forckenbeck; Henrich Berhorst; Koch Johan Schultman; Henrich Arning; Maria Dernebocholt; Johan Einhaus; Gerhard Borneman; Stadtdiener Rötger Eick; Adolf Rotfoss.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:25 MEZ