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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Peter Zinck, Koch seiner Gemahlin [Pfalzgräfin Margarethe], und dessen Ehefrau Elisabeth Münzmeister zu Bruchsal (Montzmeisterin zu Bruchßsal) einerseits und Michael, Koch seiner pfalzgräflichen Söhne und Tochtermann der Gegenpartei (Micheln unser sone koch irem dochtermann), und dessen Ehefrau Anna [geb. Zinck] andererseits wegen ihrer Irrungen vor ihm und seinem Hofmeister und Räten gütlich vertragen hat. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Anweisung von einer Gülte von 4 Gulden auf Lebtag zu Kreuzerhöhung [14.09.] durch Peter und Elisabeth an die Gegenseite, zu einer Schuld von Peters Sohn Hans von 400 Gulden an seinen Vater, zur Folge von 100 Gulden an Hans und davon Reichung einer jährlichen Gülte von 4 Gulden an Peter und Elisabeth, zur Reichung von 10 Gulden an barem Geld durch Hans an Michael sowie zur Erbfolge der Güter von Peter und Elisabeth gemäß des teilweise inserierten und von den Junkern Ebernhard von Gemmingen und Albrecht von Zeutern (Zuttern) besiegelten Heiratsbriefs vom 17.02.1484 (uff dinstag nach sant Valtins tag), wobei liegende Güter im Wert von 1.200 Gulden genannt werden. Peter, Elisabeth und ihre drei Kinder Hans, Anna ¿ diese die Ehefrau des Kochs Michael ¿ und Appolonia, Ehefrau des Hans Pentz von Worms, und ebendiese zwei Tochtermänner Michael Koch und Hans Pentz haben den Hofmeister Jakob von Fleckenstein und anderen Räten die Einhaltung des Vertrags versichert. Bernhard, ein weiterer Sohn des Peter Zinck, hat gegenüber dem Rat Doktor Bernhard Fröwis ebenso die unverbrüchliche Einhaltung versprochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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