Landgraf Ludwig [V.] der Jüngere zu Hessen bekundet, dass er für sich und namens seiner jüngeren Brüder Philipp, Friedrich und Heinrich den Eberhard von Gemmingen statt dessen Vaters Reinhard und dessen Vettern Bernolph und Schweickard, Söhne des verstorbenen Eberhard von Gemmingen, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen, sowie anstelle der zwei Drittel an der Pastorei zu Biebesheim, die durch Eberhard den Älteren von Gemmingen und dessen Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgraf Philipp von Hessen zu Lehen aufgetragen wurden, mit einem jährlichen Zins in Höhe von von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg belehnt hat.