König Albrecht I. bestätigt gegenüber Erzbischof Wigbold von Köln die den Stiften St. Andreas und St. Maria ad Gradus zu Köln gewährte Freiheit, dass sie ihre Erträge an Wein und Frucht zu Bacharach, Oberdiebach (Detbach), Manubach und Niederheimbach (Hegenbach) und den Tälern den Rhein abwärts zollfrei transportieren und Freiheit an den Zollstellen zwischen den genannten Orten und Andernach geniessen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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