Verkauf einer Fruchtrente zu Hermannsdorf an Johann von Beisheim durch Werner Krengel
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Urk. 18, 287
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1347
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1347
Ausf. Perg. - Urspr. abh. Sg. fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Dissir brip ist gegebin du man zalte noch gotis geburte drizenhin hudirt [!] jar in deme sibin vnd virzigistin jare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Werner Krengel und seine Erben bekunden, daß sie Johann von Beisheim (Beyshem) und seiner Ehefrau Metze (Meyczin) sowie deren Erben 1 Malter Fruchtrente Hessischen Maßes (en maldir korn gulde Heyssis masis) halb Korn und halb Hafer zu ewigem Besitz aus ihrem Hof zu Hermannsdorf (Hermannisdorf) und aus all dem zu diesem gehörenden Eigentum (us al deme eyginne das darin gehorit) an Holz, Feld, Wasser und Wiesen für bezahlte 11 lb.d. Hessischer W., 3 h. für 2 d. Hessischer W. gezahlt, verkauft haben. Die Rente soll Johann und seinen Erben jährlich zu Michaelis in der Stadt Homberg geliefert werden. Bei Nichtzahlung kann Johann auf dem Hof ohne Widerspruch pfänden. Wiederkauf ist innerhalb von fünf Jahren (in dissin neyhistin fuym jarin) zwischen Weihnachten und Walpurgis möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.Jh.) Super maldro si et auene in Hermansdorf. (15.Jh.) Krengil
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ulrich von Rodemann (Rotinmanne)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 79v-80r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.167 Anm.6 (S.166 f.)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Werner Krengel und seine Erben bekunden, daß sie Johann von Beisheim (Beyshem) und seiner Ehefrau Metze (Meyczin) sowie deren Erben 1 Malter Fruchtrente Hessischen Maßes (en maldir korn gulde Heyssis masis) halb Korn und halb Hafer zu ewigem Besitz aus ihrem Hof zu Hermannsdorf (Hermannisdorf) und aus all dem zu diesem gehörenden Eigentum (us al deme eyginne das darin gehorit) an Holz, Feld, Wasser und Wiesen für bezahlte 11 lb.d. Hessischer W., 3 h. für 2 d. Hessischer W. gezahlt, verkauft haben. Die Rente soll Johann und seinen Erben jährlich zu Michaelis in der Stadt Homberg geliefert werden. Bei Nichtzahlung kann Johann auf dem Hof ohne Widerspruch pfänden. Wiederkauf ist innerhalb von fünf Jahren (in dissin neyhistin fuym jarin) zwischen Weihnachten und Walpurgis möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (14.Jh.) Super maldro si et auene in Hermansdorf. (15.Jh.) Krengil
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ulrich von Rodemann (Rotinmanne)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 79v-80r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.167 Anm.6 (S.166 f.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ