A: Bernhard Kegler, aus dem Bistum Bamberg, kaiserlicher Notar. S1: Konz Gross, Pfleger zu Hollenberg (Lkr. Pegnitz). S2: Friedrich Pappenberger zu Unterfrankenohe (Truppenübungsplatz Grafenwöhr). E: Abt Wernher des Klosters Michelfeld. Betreff: Bestätigung der eidlichen Aussagen der persönlich erschienenen Konz Bernecker und seines Sohnes Hans Bernecker, Heinz Meyler, Hans Ponlat und Hans Weyhe, alle von Schönfeld (Lkr. Pegnitz), dass sie ihre Güter zu Schönfeld vom Kloster Michelfeld hätten und der Abt dieses Klosters ihr Erbherr sei, der sie zu besetzen und zu entsetzen habe und dem sie ihre Pflicht tun und schwören müssen, dass sie ihre Güter wesentlich und baulich halten, und dass von ihren Gütern keines mit Ausnahme der Mühle, auf der Konz Bernecker ist, "Kaufrecht" habe. Dies sei ihnen kund und zu wissen und sie hätten auch von ihren Eltern gehört, dass dies seit jeher so hergebracht worden sei. Bei der letzten Brunst habe man sie von allen Zinsen und Gülten, mit denen sie dem Kloster pflichtig seien, auf drei Jahre befreit. Dem Pfleger zu Böheimstein seien sie allein wegen der Mannschaft pflichtig, auch seien sie von ihm noch nie anders oder weiter "angesonnen" worden. Hans Ponlat habe ausgesagt, dass er mehrmals nach dem Tod seines Vaters zum Abt nach Michelfeld gekommen sei und ihn gebeten habe, ihm das Gut, auf dem er sitzt, zu verlassen, was dieser aber nicht habe tun wollen, worauf er mit Konz Wysner, seinem Freund, zum Pfleger zu Böheimstein gegangen sei, wo er im Besitz des Gutes "gehandhabt" wurde. Als ihm aber danach gesagt wurde, dass er hier "misshandelt" habe, sei er wiederum zum Abt von Michelfeld als seinem rechten Erbherrn gekommen und habe ihn gebeten, ihm das Gut zu verlassen, worauf er es ihm verlassen habe. Zeugen der gemachten Aussagen waren Kaspar Zerer, Richter zu Michelfeld, und Fritz Ruthart, Hofmeister zu Michelfeld, beide Laien des Bistums Bamberg.