Kurfürst Philipp von der Pfalz erlässt eine Disposition, Ordnung und seinen letzten Willen (gemecht), was nach seinem Tod mit dem Fürstentum, Land, Leuten, Hab und Gut geschehen soll und wie seine Söhne Ludwig, Philipp, Friedrich, Georg (Jörg), Heinrich, Johann (Hans), Wolfgang sowie seines Sohns Ruprechts Söhne Ottheinrich und Philipp sowie seine Töchter Markgräfin Elisabeth von Baden, Amalia, Helena und Katharina ausgestattet werden sollen, um Streitigkeiten, Teilungen oder Veräußerung zu vermeiden. Anlass dafür sind einerseits seine Kinderzahl und zuletzt kriegsbedingte Einbußen des Fürstentums, wodurch nicht alle als regierende Fürsten ausgestattet werden können und weshalb Georg, Heinrich, Johann und Wolfgang sich in den geistlichen Stand begeben haben, sowie andererseits Alter, Krankheit und zunehmende Schwäche. [1.] Für seinen Sohn Philipp, Administrator zu Freising, sollen eigene Bestimmungen ausgehandelt werden, da der Kurfürst für diesen Schulden auf sich geladen hat, dass er in die bischöfliche Regierung komme. [2.] Markgräfin Elisabeth von Baden hat ihre eheliche Aussteuer empfangen und entsprechend auf Weiteres verzichtet. [3.] Ruprechts Söhne Ottheinrich und Philipp erhalten anstelle ihres verstorbenen Vaters [Ruprecht] 1.200 Gulden jährlich, gleich den anderen vier Söhnen Georg, Heinrich, Hans und Wolfgang. Daran soll ihnen genügen, es sei denn ihre Brüder Ludwig und Friedrich, die in weltlichem Stand verbleiben, würden ohne männliche Leibeserben sterben; dann sollen dem ältesten, der dann weltlich sein mag, die Erbgerechtigkeit gemäß der Goldenen Bulle und Pfalzgrafenfreiheit zur Kur vorbehalten sein. [4.] Der älteste Sohn Ludwig soll Kurfürst werden, ansonsten sollen Ludwig und Friedrich alle Herrschaften, Länder und Gebiete gemeinsam regieren. Sollten sie dies nicht wollen, sollen vier Prälaten, vier Vertreter der Ritterschaft und vier von der Landschaft eine Teilung vornehmen, wobei das Kurpräzipium außen vor bleibt. Es folgen nähere Bestimmungen zu verschiedenen, möglichen Erbfolgen in der Kurwürde. [5.] Gemäß der Goldenen Bulle und Freiheit der Pfalz wurde diese Bestimmung den Söhnen Ludwig, Friedrich, Georg, Heinrich, Johann und Wolfang, die persönlich anwesend waren, in Gegenwart des Bischofs Lorenz von Würzburg eröffnet. [6.] Diese sechs Söhne gaben ihrem Vater zur Antwort, dass sie die Ordnung anerkennen, da sie nicht möchten, dass das löbliche Fürstentum der Pfalz, ihr Vaterland (ir vatterlandt), vergehe oder in andere Hände komme. Deshalb nehmen Georg, Dompropst zu Mainz und Propst zu Prudes/Pundes [? = St. Donatian zu Brügge], Heinrich, Propst zu St. Alban bei Mainz, Johann, Propst zu Klingenmünster, und Wolfgang freiwillig den geistlichen Stand an. [7.] Die drei unvermählten (unversehen) Töchter sollen möglichst noch zu Lebzeiten Kurfürst Philipps versorgt werden, andernfalls sollen sie durch die regierenden Söhne mit Rat der pfälzischen Stände versorgt werden. [8.] Kurfürst Philipp besiegelt und bittet weitere Personen zur Besiegelung hinzu. [s. Besiegelung]. [9.] Georg, Heinrich, Johannes und Wolfgang bekennen ihre Zustimmung, dass sie ihren weltlichen Brüdern das Fürstentum überlassen werden, sie erneut - beziehungsweise im Falle Wolfangs erstmals - in eine solche Ordnung einwilligen und auf alle Hilfsmittel dagegen verzichten. [10.] Ludwig und Friedrich bekennen ihre Einwilligung und versprechen, die Ordnung einzuhalten. [11.] Ludwig, Friedrich, Georg, Heinrich und Johannes besiegeln die Urkunde; Wolfgang bedient sich in Ermangelung eines eigenen Siegels denen seiner Brüder. Alle sechs kündigen ihre Unterschrift an. [...] [...] [12.] Es bekennen ihre Zeugenschaft und besiegeln diese Ordnung, Satzung und Vermächtnisbrief, jedoch ihnen oder ihren Erben ohne Schaden: Lorenz, Bischof zu Würzburg; Hartman von Stockheim, Deutschmeister; Jakob, Abt von Schönau; Heinrich, Abt von Eußerthal (Usserthal); Johann von Heideck; Johann von Hattstein, Komtur der Johanniter zu Heimbach; Hans von Sickingen, Ritter; Stefan von Venningen, Ritter; Hans von Ingelheim und Dietrich Kämmerer von Dalberg [13.] Folgende Zeugen bekennen ihre Gegenwart, ohne zu siegeln: Heinrich von Helmstatt, Domdekan von St. Peter [zu Speyer] und Propst zu Sinsheim; Pirmin (Piriminius), Abt von Otterberg (Otterburg); Florenz Schliederer (Schluderer), Propst von Hördt (Herde); Philipp von Weinsberg, Erbkämmerer; Johann von Morschheim (Morßheim), Großhofmeister der Pfalz; Zeisolf von Adelsheim, Vogt zu Heidelberg; Konrad von Sickingen, Vogt zu Bretten (Bretheim); Philipp von Gemmingen, Kammermeister; Doktor Jakob von Landsberg; Doktor Bernhard Wurmser; Philipp Forstmeister von Gelnhausen; Hans von Helmstatt zu Gruseneck. [Alle Punkte enthalten noch näher genannte Details.]