Stabsakademie der Bundeswehr (Bestand)
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BArch BW 8-II
call number: BW 8-II
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1958 - 1974
Geschichte des Bestandsbildners: 1958 - 1966 Vorbereitungsphase 1966 Aufstellungsbefehl 1967 Erster Lehrgang 1973 Ende der Lehrtätigkeit 1974 Endgültige Auflösung und teilweise Überführung in die Führungs akademie der Bundeswehr
Bestandsbeschreibung: Zum 01.10.1966 wurde die Aufstellung der Stabsakademie der Bundeswehr (StAkBw) in Hamburg befohlen (Aufstellungsbefehl Nr. 130 (Bw) vom 11.07.1966). Der StAkBw oblag die Aus- und Weiterbildung von Offizieren der Streitkräfte zur Vorbereitung auf ihre Verwendung als Stabsoffiziere. Dazu vermittelte die Stabsakademie als dritte und abschließende Stufe im sogenannten Dreistufenplan der Ausbildung von Berufsoffizieren, den künftigen Stabsoffizieren teilstreitkraftgemeinsam eine berufs- und verwendungsbezogene Ausbildung im Stabsakademielehrgang, der drei Monate dauerte. Im Rahmen der Ausbildung an der StAkBw wurden den zukünftigen Stabsoffizieren der Bundeswehr Kenntnisse vermittelt, die für den Dienst als Stabsoffizier unerlässlich waren. Zudem hatte die Stabsakademie die Aufgabe, verlässliche Grundlagen für die Urteilsbildung sowie Erweiterung der Urteilsfähigkeit zu vermitteln. Die Ausbildung an der Akademie sollte überdies die Methode und Systematik wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens vertiefen. Des weiteren förderte die StAkBw die Bereitschaft zur Weiterbildung. Die dabei gesammelten Erfahrungen in der Akademieausbildung sollten ferner ausgewertet und beurteilt werden.
Voraussetzung zum Besuch der Akademie war die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizier- und Auswahllehrgang der jeweiligen Teilstreitkraft. Das Lehrgangsergebnis sollte ein Teil der Voraussetzungen für die Beförderung zum Stabsoffizier sein. Der erste Stabsakademielehrgang fand im Herbst 1967 statt und dauerte drei Monate. Bis auf die teilstreitkraftspezifische Ausbildung von Heer, Luftwaffe und Marine fanden alle Lehrveranstaltungen teilstreitkraftübergreifend statt.
Dem Kommandeur der Schule unterstanden ein Stab in der üblichen Gliederung, ein Militärischer und ein Wissenschaftlicher Lehrstab sowie die Lehrgruppen A, B und C. Die Lehrgruppen waren in jeweils vier Hörsäle eingeteilt. Ferner unterstanden dem Kommandeur die Fachbibliothek und ein Rechtsberater. Der Militärische Lehrstab war für die teilstreitkraftspezifische Ausbildung zuständig und hielt ferner Vorlesungen über Landesverteidigung und Kriegsbild ab. Im Gegensatz dazu war der Wissenschaftliche Lehrstab für die wissenschaftlichen Seminare, Wahlvorlesungen mit Übungen und interdisziplinäre Praktika zuständig. Beide Lehrstäbe hielten außerdem Einzelpraktika ab.
Im Zuge der 1973 eingeleiteten Neuordnung der Ausbildung in der Bundeswehr, gingen die Aufgaben der Stabsakademie ab Januar 1974 an die Führungsakademie der Bundeswehr über. Die Stabsakademie wurde zum 15.04.1974 aufgelöst (Auflösungsbefehl Nr 3/74 (Bw) vom 05.05.1974). Die StAkBw unterstand truppendienstlich dem Bundesminister der Verteidigung.
Kommandeure:
Oberst Will, Günter 01.11.1966 - 1974
Inhaltliche Charakterisierung: Dienst- und Geschäftsbetrieb; Seminarunterlagen.
Erschließungszustand: Online-Findbuch
Zitierweise: BArch BW 8-II/...
Bestandsbeschreibung: Zum 01.10.1966 wurde die Aufstellung der Stabsakademie der Bundeswehr (StAkBw) in Hamburg befohlen (Aufstellungsbefehl Nr. 130 (Bw) vom 11.07.1966). Der StAkBw oblag die Aus- und Weiterbildung von Offizieren der Streitkräfte zur Vorbereitung auf ihre Verwendung als Stabsoffiziere. Dazu vermittelte die Stabsakademie als dritte und abschließende Stufe im sogenannten Dreistufenplan der Ausbildung von Berufsoffizieren, den künftigen Stabsoffizieren teilstreitkraftgemeinsam eine berufs- und verwendungsbezogene Ausbildung im Stabsakademielehrgang, der drei Monate dauerte. Im Rahmen der Ausbildung an der StAkBw wurden den zukünftigen Stabsoffizieren der Bundeswehr Kenntnisse vermittelt, die für den Dienst als Stabsoffizier unerlässlich waren. Zudem hatte die Stabsakademie die Aufgabe, verlässliche Grundlagen für die Urteilsbildung sowie Erweiterung der Urteilsfähigkeit zu vermitteln. Die Ausbildung an der Akademie sollte überdies die Methode und Systematik wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens vertiefen. Des weiteren förderte die StAkBw die Bereitschaft zur Weiterbildung. Die dabei gesammelten Erfahrungen in der Akademieausbildung sollten ferner ausgewertet und beurteilt werden.
Voraussetzung zum Besuch der Akademie war die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizier- und Auswahllehrgang der jeweiligen Teilstreitkraft. Das Lehrgangsergebnis sollte ein Teil der Voraussetzungen für die Beförderung zum Stabsoffizier sein. Der erste Stabsakademielehrgang fand im Herbst 1967 statt und dauerte drei Monate. Bis auf die teilstreitkraftspezifische Ausbildung von Heer, Luftwaffe und Marine fanden alle Lehrveranstaltungen teilstreitkraftübergreifend statt.
Dem Kommandeur der Schule unterstanden ein Stab in der üblichen Gliederung, ein Militärischer und ein Wissenschaftlicher Lehrstab sowie die Lehrgruppen A, B und C. Die Lehrgruppen waren in jeweils vier Hörsäle eingeteilt. Ferner unterstanden dem Kommandeur die Fachbibliothek und ein Rechtsberater. Der Militärische Lehrstab war für die teilstreitkraftspezifische Ausbildung zuständig und hielt ferner Vorlesungen über Landesverteidigung und Kriegsbild ab. Im Gegensatz dazu war der Wissenschaftliche Lehrstab für die wissenschaftlichen Seminare, Wahlvorlesungen mit Übungen und interdisziplinäre Praktika zuständig. Beide Lehrstäbe hielten außerdem Einzelpraktika ab.
Im Zuge der 1973 eingeleiteten Neuordnung der Ausbildung in der Bundeswehr, gingen die Aufgaben der Stabsakademie ab Januar 1974 an die Führungsakademie der Bundeswehr über. Die Stabsakademie wurde zum 15.04.1974 aufgelöst (Auflösungsbefehl Nr 3/74 (Bw) vom 05.05.1974). Die StAkBw unterstand truppendienstlich dem Bundesminister der Verteidigung.
Kommandeure:
Oberst Will, Günter 01.11.1966 - 1974
Inhaltliche Charakterisierung: Dienst- und Geschäftsbetrieb; Seminarunterlagen.
Erschließungszustand: Online-Findbuch
Zitierweise: BArch BW 8-II/...
Stabsakademie der Bundeswehr (StAkBw), 1966-1973
204 Aufbewahrungseinheiten; 10,8 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Literatur: Claus Freiherr von Rosen: Die Stabsakademie der Bundeswehr. 1. Oktober 1966-30. September 1973. Sternstunde oder nur Provisorium, 1973
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
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