Rittersteueramt Burghausen (Bestand)
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StAM, Rittersteueramt Burghausen
Staatsarchiv München (Archivtektonik) >> I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) >> Rentmeisteramtsbezirk Burghausen
1653-1806
Rittersteueramt Burghausen: Die bayerischen Landstände, zu welchen neben den Prälaten, Städten und Märkten auch die Ritter zählten, hatten ursprünglich das theoretische Privileg, von der Landsteuer befreit zu sein. In der frühen Neuzeit wurden sie jedoch zur Zahlung einer freiwilligen Abgabe angehalten, die sich bis ins 18. Jahrhundert faktisch zu einer Pflichtabgabe entwickelt hatte, die als "Standsteuer" oder "Standanlage" bezeichnet wurde und bis zur Auflösung der Stände im Jahr 1808 eingezogen wurden.
Die Ritter hatten ebenso wie die anderen Landstände das Recht, die Abgaben, die von ihren Standesgenossen erhoben wurden, selbst zu verwalten. Daher wurde hierfür im Rentamt Burghausen ebenso wie auch in den anderen drei bayerischen Rentämtern ein Rittersteueramt eingerichtet, das in Burghausen erstmals 1588 belegt ist und jeweils durch einen Älteren und einen Jüngeren Rittersteuerer, die aus dem Ritterstand gewählt wurden, gemeinsam geführt wurde. Während die Rittersteuerer für die Richtigkeit der Rittersteuerrechnung verantwortlich waren und lediglich an festgesetzten Steuereinnahmetagen in Erscheinung traten und später die Revision der Jahresrechnungen, die sie zu unterzeichnen hatten, übernahmen, wurde die eigentliche Verwaltungsarbeit, welche die Ausschreibung der Rittersteuern im Rentamt und die Rechnungslegung umfasste, von den Rittersteuerschreibern ausgeführt, die dieses Amt zum Teil in Personalunion mit dem Landsteueramt ausübten.
Der Bestand des Rittersteueramtes Burghausen hat eine Laufzeit von 1653 bis 1806. Er enthält vor allem Originale und Rapulare (Abschriften) der Rittersteuerrechnungen der Jahre 1653 bis 1806 sowie des Weiteren Akten über Steuerfestsetzungen, Rittersteuerausschreibungen, Steuernachlässe, ausständige Steuern, Ämtervergaben, Neuzuordnungen der Hofmarken Oberbrunn und Anzing vom Rittersteueramt Landshut zum Rittersteueramt Burghausen , Verweigerung der Leistung der Rittersteuern aus der Hofmark Frauenstein durch das Herrschaftsgericht Ering nach Verlust des Innviertels an Österreich sowie allgemeine Verwaltungsakten.
Die Ritter hatten ebenso wie die anderen Landstände das Recht, die Abgaben, die von ihren Standesgenossen erhoben wurden, selbst zu verwalten. Daher wurde hierfür im Rentamt Burghausen ebenso wie auch in den anderen drei bayerischen Rentämtern ein Rittersteueramt eingerichtet, das in Burghausen erstmals 1588 belegt ist und jeweils durch einen Älteren und einen Jüngeren Rittersteuerer, die aus dem Ritterstand gewählt wurden, gemeinsam geführt wurde. Während die Rittersteuerer für die Richtigkeit der Rittersteuerrechnung verantwortlich waren und lediglich an festgesetzten Steuereinnahmetagen in Erscheinung traten und später die Revision der Jahresrechnungen, die sie zu unterzeichnen hatten, übernahmen, wurde die eigentliche Verwaltungsarbeit, welche die Ausschreibung der Rittersteuern im Rentamt und die Rechnungslegung umfasste, von den Rittersteuerschreibern ausgeführt, die dieses Amt zum Teil in Personalunion mit dem Landsteueramt ausübten.
Der Bestand des Rittersteueramtes Burghausen hat eine Laufzeit von 1653 bis 1806. Er enthält vor allem Originale und Rapulare (Abschriften) der Rittersteuerrechnungen der Jahre 1653 bis 1806 sowie des Weiteren Akten über Steuerfestsetzungen, Rittersteuerausschreibungen, Steuernachlässe, ausständige Steuern, Ämtervergaben, Neuzuordnungen der Hofmarken Oberbrunn und Anzing vom Rittersteueramt Landshut zum Rittersteueramt Burghausen , Verweigerung der Leistung der Rittersteuern aus der Hofmark Frauenstein durch das Herrschaftsgericht Ering nach Verlust des Innviertels an Österreich sowie allgemeine Verwaltungsakten.
Rittersteueramt Burghausen
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Amtsbücher, Register und Grundbücher
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
22.04.2025, 11:00 AM CEST