Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt Schultheißen, Gericht und Gemeinde zu Groß- und Kleiningersheim (Grossen und Cleyn Ingerßheim), die in den württembergischen Teil gehören, dass sie seinem Getreuen Hans von Stammheim (Stammen) an seiner statt huldigen, geloben und aufwarten, wofür der Pfalzgraf sie der Gelübde ihm gegenüber ledig sagt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...