[Mandat] de relaxando arresto. Beschlagnahme von Kupferlieferungen, die von Leipziger Bürgern nach Frankfurt / Main abgeschickt worden waren. Heinrich Cramer [von Clausbruch] und Caspar Schellhammer, Untertanen des Kl., Bürger zu Leipzig und Gesellschafter des mansfeldischen Saigerhandels, schickten 630 Zentner Kupfer nach Bamberg zur Verschiffung auf dem Main zur Frankfurter Fastenmesse. In Bamberg wurde das Kupfer auf Beschluss des Bamberger Stadtgerichts auf Veranlassung des Bekl. zu 3) beschlagnahmt und mit Arrest belegt. Später erhob auch die Stadt Nürnberg Anspruch auf das Kupfer. Trotz Angebots einer Kaution und verschiedener Aufforderungen, den Arrest aufzuheben, blieb dieser bestehen. Der Kl. ist der Ansicht, die Maßnahme der Bekl. zu 2) sei unrechtmäßig. Durch das Mandat des RKG werden die Bekl. verpflichtet, das Kupfer gegen Kautionszahlung freizugeben. Die Bekl. zu 1) sind der Ansicht, dass sie das Mandat "gar nicht betreffe noch angehe", insbesondere weil der Arrest von Seiten der Bekl. zu 2) verhängt worden sei. Der Bekl. zu 3) ist der Ansicht, der Arrest sei durch "pfendtgerechtigkhaytt" gerechtfertigt, denn die Schuldner seien mit geschuldeten Lieferungen in Verzug geraten. Heinrich Cramer [von Clausbruch] und des Caspar Schelhammer hätten sich 1568 verpflichtet, im Laufe von neun Jahren 3.000 Zentner Kupfer an Sebastian Welser zu liefern; in dem Vertrag sei Welser und seinen Erben bei Nichterfüllung der Pflichten ein Pfandrecht an Kupferlieferungen der Schuldner eingeräumt worden.