Unterlagen August Fend
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68/1996_00009
ID_63180 Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes VVN
Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes VVN >> Noch_keine_Klassifikation
1930-1977
u.a.: Artikel aus "Neue Badische Landeszeitung" zur Gemeindewahl in Mannheim 1930 (tragen Stempel "Nachlaß Wolfhard"); Haftentlassungsausweis vom 13. Juni 1936; Meldeschein vom 6. Januar 1947; Bescheinigung des Generalstaatsanwalts vom 25. März 1949 über Aufhebung des Urteils wg. Vorbereitung zum Hochverrat vom 13. Dezember 1934; Auszug aus "Verwaltungsbericht der Stadt Ludwigshafen für das Jahr 1952" mit Ergebnissen der Stadtratswahl; Vorwort zu Dokumentarfilm des Südwestfunks vom 7. April 1977 über das Schicksal August Fends; (Fotokopien mit Adressstempel August Fends). Vorlage nur nach Rücksprache mit VVN
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
02.04.2025, 10:54 MESZ