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Landtags- u.a. Verhandlungen mit den kleve-märkischen Landständen
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Enthaeltvermerke: Enthält: -Publizierung einer kaiserlichen Anweisung zur Landesregierung in Kleve-Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, 1600 -Verhandlungen der jülich-bergischen Räte (Kanzler Wilhelm von Nesselrode, Vizekanzler Lic. Bernhard zum Pütz, Rat und Kämmerer Dietrich von Paland zu Breitenbend) mit den jülich-bergischen Landständen, 1600 (z.T. Amtsdruck): Ausschreibung weiterer Steuern zur Truppenbesoldung, zur Begleichung von Reichssteuern und rückständiger Türkensteuerraten; Vergütung der beim Feldzug der Reichskreistruppen 1599 entstandenen Schäden; besondere Besteuerung der Geistlichen, Klöster und Stifter, mit ”Taxzettel“ zur Veranschlagung von Landbesitz, Viehbeständen und Naturaleinkünften; Verehelichung der Prinzessin Sybille von Kleve mit Karl, Markgraf von Burgau und Landgraf zu Nellenburg, und Ausschreibung der Hochzeitssteuer -Verhandlungen, 1600: Verteidigung der wieder heimgefallenen Grafschaft (mit Stadt und Schloss) Moers -Verhandlungen auf dem Partikularlandtag zu Kleve, 1600: Verpflegung der Ritterschaft und Hauptstädte auf deren eigene Kosten (Vorschlag des Rezeptors Gerhard Isinck); Veranschlagung der Hochzeitssteuer für Prinzessin Sybille; Ausschreibung eines allgemeinen Landtags; Entbietung des Amtmanns zu Goch Wolter von Büren zu diesem Landtag -Verhandlungen auf den Landtagen zu Dinslaken und Wickede, 1600: Erhebung der Türken- und Reichskreissteuern; Finanzierung von Maßnahmen zur Verteidigung auch des platten Landes angesichts geringer Steuererträge nach der Sperrung des Rheins und dem Erlahmen des Handels; Verteidigung von Grafschaft, Stadt und Schloss Moers, sowie der Herrschaft Friemersheim, des Schlosses Krakau (bei Krefeld) und der Stadt Krefeld; Veranschlagung der Hochzeitssteuer für Prinzessin Sybille unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausstattungen ihrer Schwester Maria Eleonore und Anna; Vergütung der beim Feldzug der Reichskreistruppen 1599 entstandenen Schäden -Vorbereitung von Landtagsverhandlungen, 1601, anhand folgender Unterlagen: -[1.] Beschwerden (”Gravamina“) der kleve-märkischen Ritterschaft, 1601: Behinderung der freien Religionsausübung, insbesondere zu Büderich, Orsoy, Holten, Kettwig und Schwelm, sowie zu Kleve, Xanten, Rees und Emmerich; Zulassung der reformierten Religion; Neutralität im Spanisch-Niederländischen Krieg; widerrechtliche spanische Einlagerungen in Kalkar und Wesel; Verletzung landständischer Privilegien durch Hochzeitssteuererhebungen ohne Beteiligung der Landstände; desgl. des Indigenatsprivilegs durch Berufung ausländischer Personen zu ”hohen unnd anderen Emptern“; desgl. durch willkürliche Ausschließung einiger Adliger von den Landtagsauschreibungen bzw. die Besteuerung adliger Personen (wie z. B. von Bodelschwingh); Unterhalt und Besetzung des Hofgerichts; Behandlung der ”gemeinen Reformation“; Formulierung der Verpfändungsbestimmungen in der (neuen) Polizeiordnung; Modus der unverändert freiwilligen Steuererhebungen; desgl. der Rechnungslegung vor dem Landesherrn; Beteiligung der Landstände bei der Behandlung der den Landesherren und das Land angehenden Dinge, in Übereinstimmung mit der Regimentsordnung; Besetzung der Erbämter; allgemeine Regelungen zur Entbietung von Adligen zu Landtagen; Vergabe von Rats- und Amtsstellen ohne Berücksichtigung der Religionszugehörigkeit; Verbot der Ämter- und Präbendenkumulierung innerhalb der vier Landesteile; keine Zusammenlegung von Kanzleien und Rechenkammern; Berufung eines landsässigen adligen Kanzlers; Wahrung der Jagd- und Fischereirechte; Behandlung von Kreditgebern; keine Steuer- und Dienstbelastung der zu Rittersitzen gehörenden Güter; Einrichtung von Kollegienhäusern zu Xanten und Wissen [!], zur Erziehung der adligen Jugend beider Konfessionen; Maßnahmen gegen herrenlose (”gardene“ und ”streifende) Landsknechte; Regelung von Wasser- und Mühlenrechten; Ausstellung von Reversen über bewilligte Steuern; Besteuerung der Dienstboten; Verhütung von Einlagerungen; keine Belastung der freien Dienstgüter mit Dienstforderungen; Festsetzung der Naturalrentsätze; Versammlungsfreiheit der Ritterschaft; Schutz der Adligen in ihren Ämtern, Besitztümern und geistlichen Stellen; Abschaffung von Sterbfallabgaben (”Geheebe“ und ”Gerade“) vorbehaltlich landesherrlicher Rechte; Wiederbeschaffung der den Märkischen abhanden gekommenen Schlüssel [für die Kettwiger Brücke ?]; Abstellung der ”bei den Renthenmeisters, Richtern, Schlüters, Fronen“ eingerissenen ”Unrichtigkeit in ihrer Amptsbedienungh, Administration und Verpfachtung Ihrer Fürstlichen Gnaden Gutter“ durch Bestellung einer Kommission märkischer Adliger für die Inspektion im Herzogtum Kleve, und umgekehrt; Beteiligung der gelehrten Räte an der Verhandlung der Landessachen nur auf Aufforderung durch die zwölf adligen Räte; Erledigung der teilweise seit 20 Jahren beim Hofgericht anhängenden Prozesse; Erleichterung des Kanzleizugangs (da ”die Audientzien bey der Cantzelley schwerlich zu erlangen“); Ablehnung der Bestallung eines [von den Räten vorgeschlagenen ?] besonderen ”Directors“ für die Grafschaft Mark, bzw. Ablehnung der Übernahme seiner Besoldungskosten -[2.] Erster Nachtrag zu den Beschwerden (”Gravamina“) der kleve-märkischen Ritterschaft, 1601: Behinderung der freien Religionsausübung in Duisburg; Erhöhung der für die Hofhaltung veranschlagten Gelder; keine Zustimmung zur Einrichtung einer Direktion bzw. Bestallung von Direktoren [für die Grafschaft Mark]; Prozess Johann Franz von Lützenrath ./. Arnold Jacob; Wegerechte des von Paland zu Selm an der ”Asperschen Straße“, sowie Beeinträchtigung seiner Rechte an einem Kohlgarten zu Dinslaken -[3.] Zweiter Nachtrag zu den Beschwerden (”Gravamina“) der kleve-märkischen Ritterschaft, 1601: Benennung von Deputierten zur Untersuchung der Hofhaltungskosten, auf klevischer Seite: Droste zu Goch Wolter von Büren, von Hertefeld zu Kolk (”Hartendfeldt zum Colck“), auf märkischr Seite: Johann Franz von Lützenrath, Christian von Edelkirchen; Supplik der Frau von Anholt; Beeinträchtigung der Mühlenrechte des Drosten zu Wetter Bernhard von Romberg -[4.] Beschwerden (”Gravamina“) der Hauptstäde (Auszug), 1601: Religionsfreiheit; Verteidigungsmaßnahmen; Lizentenerhebung; Überprüfung der Hofhaltungskosten durch besondere Rechenkammerräte bzw. den klevischen Sekretär in der jülichschen Kanzlei; Unterschung der gegen Räte in Kanzlei und Rechenkammer erhobenen Vorwürfe; Beteiligung der gelehrten Räte an Regierung und Rechenkammer; Bezahlung der Pensionen; Verbot neuer Münzprägungen; Bestätigung der städtischen Privilegien; Besetzung der Ämter bei Hofe und im Land sowohl mit adligen wie bürgerlichen Landsassen ohne Berücksichtiung ihrer Religionszugehörigkeit; Beibehaltung der Gerichtsgewohnheiten; Verringerung des Hofstaats, sowie jährliche Besoldung der Hofbedienten; Verpachtung der Kammer- und Leibgüter an jeweils Meistbietende, jedoch nicht an landesherrliche Bediente; Verabreichung von Futterrationen nur an pferdehaltende Hofbeamte; Verpflichtung der Amtmänner zur eigenen Amtsverwaltung und Bewohnung ihrer Amtssitze; jährliche Rechnungslegung durch die Beamten; Verwendung der Steuern von 1598 zur Einlösung verpfändeter Ämter und Zehnten, sowie sonstiger Pfandschaften; Durchführung der vierteljährlichen Rechnungslegung (”Quatertemper-Verhor“) zu Hörde und Kleve; Reform der Untergerichte und Einführung einer Gerichtsordnung; Qualifizierung des Gerichts zu Hamm als märkische Appellationsinstanz; Verbesserung der Hofgerichtsordnung; Abschaffung des Anwalt-Gelds; Ablösungsordnung für Kornrenten; Überprüfung der adligen Steuerexemtionen; Verminderung der übermäßigen Gesandschaftskosten; Erlegung der vom Admiranten Mendoza aufgezwungenen Kontribution; keine Beschwerung der Städte mit Verpflegungskosten für fürstliche Aufenthalte; Verbot des Backens, Mälzens und Brauen auf dem platten Lande; zentrale Abgabe der von den Städten aufzubringenden Steuern durch die Stadt Hamm; alternierende Landtagstermine in Kleve-Mark; Erhebung des Brückengeldes zu Langschede -Verhandlungen mit den kleve-märkischen Landständen (Partikularlandtage zu Kleve und Wickede, Landtag zu Essen), 1603, anhand folgender Unterlagen: -[1.] Landesherrliche Verhandlungsvorschläge (Haupt- und Neben-”Propositionen“), 1603: einstweilige Aussetzung der Türkensteuererhebung; klevische Beteiligung bei den vom Kaiser eingeleiteten Verhandlungen mit Spanien und den Generalstaaten zur Vergütung der von ihnen auf Reichsboden verursachten Schäden (Grafschaft Moers, Herrschaft Friemersheim, Schloss Krakau bei Krefeld, Krefeld und der Wielerhof, Ämter Goch und Nergena, Gericht Düffel, Zoll zu Lobith); Beteiligung des Niederheinisch-Westfälischen Reichskreises an die Exekution gegen Ostfriesland; Gratulationscour des jülichschen Marschalls von Amstenrath bei König Heinrich IV. von Frankreich; desgl. bei König Jakob (James) I. von England; Erstattung der Gesandschaftskosten zum Kaiser und den beiden Königen; Hochzeitssteuer für Markgräfin Sybille von Burgau; Begleichung der vom Graf Simon zur Lippe als Kreisobrist beim Kriegszug 1599 vorgeschossenen Gelder, insbesondere zur Besoldung des damaligen ”Artilleriemeistergenerals“ Olivier von Tempel; Steuererhebung zur Bezahlung von Reichskreisschulden, Dienstgeldern und Botenlöhnen -[2.] Weitere landesherrliche Verhandlungsvorschläge (erste Neben-”Proposition“), 1603: Bezahlung von Reichskreisschulden; vorsorgliche Regelung der Landesregierung bzw. der Erbfolge -[3.] Weitere landesherrliche Verhandlungsvorschläge (zweite Neben-”Proposition“), 1603: Bezahlung der Hofhaltungskosten bzw. der dafür bereits gemachten Schulden -[4.] Beschwerden (”Gravamina“) der kleve-märkischen Ritterschaft, 1603: freie Religionsausübung, insbesondere zu Werden und Büderich; widerrechtliche Landtagsausschreibung auf Kosten der Landstände; desgl. Ausschluss einiger Ritterbürtiger (z.B. des Heinrich von Edelkirchen) von der Ausschreibung; Häufung der Missstände im Gerichtswesen, insbesondere zu Unna bzw. in Angelegenheiten des von Bodelschwingh und des von Romberg; Reduktion der Kornpensionen; Erhebung von Naturalgefällen in Misserntejahren; willkürliche Einziehung von entweder durch Gnadenakt verschriebenen oder schlicht verpachteten Leib- und Pachtgütern; übermäßige Gesandschaften zu Kaiser und Königen; Missstände bei der Durchführung der bewilligten Visitation; ungerechtfertigte Kriminalanklage des Drosten zu Altena-Iserlohn Dietrich von Ovelacker gegen Christian von Edelkirchen, noch dazu vor dem Hografen zu Lüdenscheid und nicht vor dem zuständigen Richter zu Halver; widerrechtliche Schatzung und Dienstforderungen von den zu adligen Häusern gehörenden Höfen; Beeinträchtigung adliger Jagdrechte -[5.] Beschwerden (”Gravamina“) der Hauptstäde, 1603: freie Religionsausübung, insbesondere zu Werden und Büderich; weitere Bereitstellung der zur Landesverteidigung notwendigen Mittel; monatliche Einreichung der Lizentabrechnungen beim Bürgermeister zu Wesel; keine neue Münzprägung; Ämterverwaltung; Einhaltung des Rechtswegs (insbesondere in einer Angelegenheit der Stadt Kervenheim), sowie bei Amtsbescheiden, Besitzschutz (”Manutenenz“) und Appellationen; Reform der Untergerichte, insbesondere mit Blick auf die hohen Zehrungs- und Gerichtskosten; Reduktion der Kornpensionen; Veranschlagung der Ritterbürtigen und Geistlichen zu Steuer und Kontribution; Zulassung des Handels mit Fremden; Verbot von Eheschließungen ohne Vorwissen der Eltern; Steueraussetzungen durch einige Amtmänner; Ausstellung der ”Baubrief“ genannten geistlichen Mandate; Reduktion von Abgaben an den Armenfonds zu Wesel; Schifffahrtsförderung, insbesondere für Kleve und Kalkar; Jahrmarktsförderung, insbesondere für Unna und Lünen; Regelung der Sterbfallabgaben; Zollerhebung an der Brücke zu Langschede; Wegebauverpflichtungen der Stadt Schwerte; Veranschlagung der Richter zu Steuerumlagen; Handhabung der Privilegien der Stadt Schwelm, insbesondere beim Garnhandel; Erledigung einer Klage der Freiheit Wattenscheid; keine Behinderung des Handels der Stadt Hattingen innerhalb von Kleve Mark und Jülich-Berg-Ravensberg, sowie mit den Nachbarlanden; ”Überfahrt“ [über den Rhein?]; Beschwerde der Stadt Duisburg -Landtagsverhandlungen, 1605: Auseinandersetzung mit den Landständen des Herzogtums Geldern wegen ihrer Ansprüche auf dieHerrlichkeit Hulhuizen und Steinward, das Amt und die Stadt Goch, das Zollhaus zu Lobith, das Gericht Düffel und das Amt Nergena; in Fortführung der Auseinandersetzung wegen der 1586 von Martin Schenck von Nideggen (als Maßnahme der Generalstaaten gegen die Okkupationen des Herzogs von Parma im Herzogtum Kleve) auf dem Grevenwerd errichteten Schanze -Verhandlungen mit den kleve-märkischen Landständen (Partikularlandtage zu Kleve und Wickede, Landtag zu Dinslaken), 1606: Türkensteuererhebung; klevische Beteiligung bei den vom Kaiser eingeleiteten Verhandlungen mit Spanien und den Generalstaaten zur Vergütung der von ihnen auf Reichsboden verursachten Schäden; desgl. an Reichskreisdefensionsmaßnahmen; Begleichung der vom Graf Simon zur Lippe als Kreisobrist beim Kriegszug 1599 vorgeschossenen Gelder; Steuererhebung zur Bezahlung von Reichskreisschulden, Dienstgeldern und Botenlöhnen; Erstattung der Gesandschaftskosten zum Kaiser, den Königen von Frankreich und England, zur Statthalterin zu Brüssel Königin Maria von Ungarn nach Brüssel, und zu den Generalstaaten; Besoldung der verstärkten Besatzung zu Moers; Auseinandersetzung mit den Landständen des Herzogtums Geldern wegen ihrer Ansprüche auf die Herrlichkeit Hulhuizen und Steinward, das Amt und die Stadt Goch, das Zollhaus zu Lobith, das Gericht Düffel und das Amt Nergena; Verhandlungen mit den Generalstaaten über die Beseitigung der 1586 von Martin Schenck von Nideggen auf dem (angeblich zur Düffel gehörenden) Grevenwerd errichteten Schanze -Verhandlungen, 1606: Ansprüche der Markgräfin Sybille von Burgau auf Auszahlung ihrer rückständigen Hochzeitssteuer; Nachweis der von klevischer und märkischer Seite rückständigen Reichskreissteuern (Rückstände insbesondere der Stadt Hamm, Stadt Soest, Hochgericht Schwelm, Gericht Castrop, Stadt Wesel); Besoldung des Residenten zu Brüssel Lic. Franziskus Marchand (Anweisung an die Rechenkammerräte Dietrich von Eickel und Arnd Raedt) -Vorbereitung von klevischen Landtagsverhandlungen, 1609: Bedrohung durch meuterndes (”mutiniertes“) burgundisches Kriegsvolk; Berechnung der Kornpensionen; Verlängerung der Steuerzahltermine angesichts der Verwüstungen des Herzogtums Kleve durch spanisches oder generalstaatisches Kriegsvolk; Steuerveranschlagung ohne die Beteiligung der Ritterschaft; Behandlung noch nicht erledigter Beschwerden -Berechnung der in den Städten Lobith, Ruhrort und Gennep 1607 - 1609 eingenommenen Lizenten im Vergleich zu den durch sie zu deckenden Ausgaben und Anweisungen, insbesondere für Truppenbesoldungen (mit Nennung von Offizieren und Stabspersonen), o. D. -Bekräftigung der eigenen Erbfolgerechte durch die Statthalter der ”Possidierenden“ Markgraf Ernst von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg gegen die vom Kaiser erhobenen Ansprüche, 1609 (Amtsdruck) Enthält auch: -Festsetzung der Naturalrentensätze bei Rentenverkäufen und Einschränkung der Gastmähler bei Richtfesten, Kindtaufen oder Hochzeiten, 1584 (Amtsdruck; vgl. Scotti Bd. 1, Nr. 93) -Verhandlungen mit der märkischen Ritterschaft über ihre Beschwerden von 1598 (vgl. LAV NRW W, D 004 Kleve-Märk. Reg., Landtagssachen, Nr. 8)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.