Matthäus Bosch, Bauer zu Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm der Ratsherr und Eherichter in Ulm Ferdinand Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] der Ältere und Markus ("Marx") Neubronner von Eisenburg [Stadt Memmingen] einen Hof in Weißingen auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören 54,25 Jauchert Äcker und 28,25 Tagwerk Mähder. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Von dem Hof liefert er jährlich 52 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, anstelle des Heugelds 2 Fuder Heu, 2 Fastnachtshühner, 10 Hühner, 200 Eier und 1 gemästete Gans nach Ulm. Mit seinem Pferdegespann muss er für tägliche Dienste verfügbar sein. Auch können die Lehenherren jährlich einen Obstbaum in seinem Garten für sich zur Ernte auswählen. Schließlich hat er für die Lehenherren jedes Jahr 2 Muth Lein auszusäen, wozu diese ihm den Samen geben sollen. Nach der Ernte hat er ihnen den davon ausgetroschenen Lein gereinigt zu liefern. Außerdem den davon gefallenden Flachs, der für das Hecheln vorbereitet sein soll. Zusätzlich zu den Zugehörungen des Hofes darf er keine weiteren Äcker oder Güter kaufen oder zur Bearbeitung gegen Lohn übernehmen und keinen Samen von seinen Feldern verkaufen. Ohne Zustimmung der Lehenherren ist es ihm nicht erlaubt, jemand auf dem Hof zu beherbergen oder übernachten zu lassen. Auch hat er die Hofgebäude auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an die Lehenherren zurück. Für die Verleihung des Hofes hat er ein Bestandgeld in Höhe von 225 Gulden zu entrichten. Davon sind 50 Gulden sofort bar zu bezahlen, der Rest ab dem Jahr 1682 in jährlichen Raten zu 25 Gulden ohne Zinsen.