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Zeitungsdokumentation >> 17. Sport, Freizeit u. Erholung >> 17.2 Sportanlagen
21. September 1960
Enthält: Glinde genehmigt begrenzte Kiesausbeute im Landschaftsschutzgebiet unter Auflage, dass Land an Gemeinde für Sportplatz abgetreten werde, Grundbesitzer hält sich nicht daran und prozessiert gegen Ordnungsverfügung, Landesverwaltungsgericht Schleswig schlägt als Vergleich eine einmalige Zahlung der Gemeinde vor; dann kann der Sportplatz mit Freibad am Mühlenteich gebaut werden und der provisorische an Möllner Landstraße/Mühlenstraße Rathausbau weichen
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