Verordnung über die Bestimmung des heiratsfähigen Alters, die Bewilligung einer Heirat zu einem früheren Zeitpunkt, sowie die Vollziehung von Proklamation und Trauung allein auf der Grundlage eines von der Regierung ausgestellten Erlaubnisscheines. Konzept

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Stadtarchiv Dortmund
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