Albini, Franz Joseph Freiherr von (Bestand)
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BArch N 1751
call number: N 1751
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Nachlässe und Sammlungen >> Nachlässe >> A
1796-1816
Bestandsbeschreibung: Vorbemerkung
Franz Joseph Freiherr von Albini (1748-1816) wurde in St. Goar am Rhein geboren und trat nach vollendeten Rechtsstudien zu Pont à Mousson, Dillingen und Würzburg und zweijähriger Praxis am Reichshofrat zu Wien, als Hof- und Regierungsrat des Fürstbischofs von Würzburg in die politische Laufbahn. 1774 wurde er Kammergerichtsassessor, 1787 Reichsreferendar und dann Hofkanzler und Minister des Kurfürsten von Mainz, wohnte 1797 dem Friedenskongress zu Rastatt bei und stellte sich 1799 an die Spitze des Mainzer Landsturmes. 1802 war Albini Direktorialgesandter am Reichstag und hat 1803 den Reichsdeputationshauptschluss vorbereitet und redigiert. Dalberg ernannte ihn, nachdem er Großherzog von Frankfurt geworden war, zum Ministerpräsidenten. Als die Verbündeten das Gebiet des Großherzogtums Frankfurt eingenommen hatten, übertrugen sie Albini die Verwaltung. 1814 wurde er zum ersten österreichischen Präsidialgesandten beim neuen deutschen Bundestag ausersehen und ernannt. Dieses Amt konnte er nicht mehr antreten, da er am 8. Januar 1816 in Dieburg starb.
Der Nachlass Albini wurde 1957 von dessen Urenkel, Grafen Alfred von Oberndorff, käuflich erworben. Er umfasst ausschließlich den amtlichen und politischen Schriftennachlass Albinis, vorwiegend seine Tätigkeit im ersten (1792-1796) und zweiten (1799-1800) Koalitionskrieg, seine Mitwirkung auf dem Rastatter Kongress (1797-1799) und den Schriftenwechsel zwischen Dalberg und Albini bezüglich dessen Tätigkeit als Ministerpräsident des Großherzogtums Frankfurt.
Der Nachlass enthält keinerlei Familienbriefe oder -papiere.
Frankfurt am Main, im August 1960 A. Beilstein
Zitierweise: BArch N 1751/...
Franz Joseph Freiherr von Albini (1748-1816) wurde in St. Goar am Rhein geboren und trat nach vollendeten Rechtsstudien zu Pont à Mousson, Dillingen und Würzburg und zweijähriger Praxis am Reichshofrat zu Wien, als Hof- und Regierungsrat des Fürstbischofs von Würzburg in die politische Laufbahn. 1774 wurde er Kammergerichtsassessor, 1787 Reichsreferendar und dann Hofkanzler und Minister des Kurfürsten von Mainz, wohnte 1797 dem Friedenskongress zu Rastatt bei und stellte sich 1799 an die Spitze des Mainzer Landsturmes. 1802 war Albini Direktorialgesandter am Reichstag und hat 1803 den Reichsdeputationshauptschluss vorbereitet und redigiert. Dalberg ernannte ihn, nachdem er Großherzog von Frankfurt geworden war, zum Ministerpräsidenten. Als die Verbündeten das Gebiet des Großherzogtums Frankfurt eingenommen hatten, übertrugen sie Albini die Verwaltung. 1814 wurde er zum ersten österreichischen Präsidialgesandten beim neuen deutschen Bundestag ausersehen und ernannt. Dieses Amt konnte er nicht mehr antreten, da er am 8. Januar 1816 in Dieburg starb.
Der Nachlass Albini wurde 1957 von dessen Urenkel, Grafen Alfred von Oberndorff, käuflich erworben. Er umfasst ausschließlich den amtlichen und politischen Schriftennachlass Albinis, vorwiegend seine Tätigkeit im ersten (1792-1796) und zweiten (1799-1800) Koalitionskrieg, seine Mitwirkung auf dem Rastatter Kongress (1797-1799) und den Schriftenwechsel zwischen Dalberg und Albini bezüglich dessen Tätigkeit als Ministerpräsident des Großherzogtums Frankfurt.
Der Nachlass enthält keinerlei Familienbriefe oder -papiere.
Frankfurt am Main, im August 1960 A. Beilstein
Zitierweise: BArch N 1751/...
Albini, Franz Joseph Freiherr von, 1748-1816
16 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Besondere Benutzungsbedingungen: Die Benutzung unterliegt keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ